iSFP & Energieberatung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) 2026: Ablauf, Nutzen & Kosten

Von Alexander Börgel · Stand: Juli 2026 · 18 Min. Lesezeit

Ein Paar steht vor seinem sanierten Einfamilienhaus mit hellem Putz, neuen Fenstern und blühendem Vorgarten.
Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt die einzelnen Schritte bis zum fertig sanierten Haus in die richtige Reihenfolge.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Förderprodukt des Bundes: das Ergebnisdokument einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Er zeigt, wie ein bestehendes Wohngebäude in aufeinander abgestimmten Schritten energetisch saniert werden kann — mit Reihenfolge, geschätzten Kosten, erwarteter Einsparung und den passenden Fördermitteln für jeden einzelnen Schritt.

Der iSFP ist dabei kein Gesetz, sondern Förderrecht. Grundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW); den Mindestinhalt regelt ein Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Methodik stammt von der Deutschen Energie-Agentur (dena), die sie zwischen 2015 und 2017 mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) und dem Passivhaus Institut entwickelt hat.

Das Ergebnis besteht aus zwei Dokumenten: „Mein Sanierungsfahrplan" und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen". Beide muss der Energieberater aushändigen und erläutern. Kernstück ist die Fahrplanseite — die Übersicht, die alle Sanierungsschritte mit Umsetzungszeitpunkt und Reihenfolge auf einer Seite zusammenführt.

Für den Weg zum Ziel lässt die Förderrichtlinie zwei Varianten zu: die Sanierung Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum oder die umfassende Sanierung in einem Zug auf ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau. Bei der Schritt-für-Schritt-Variante gilt das sogenannte Bestmöglich-Prinzip. Warum das mehr als eine Formalie ist, sagt das BAFA-Merkblatt selbst:

„Die Nutzungsdauer vieler Gebäudekomponenten beträgt ca. 40 Jahre und mehr. Bei diesen bleibt in Hinblick auf die klimapolitischen Ziele nur noch eine Gelegenheit, einen Gebäudestandard mit niedrigem Energiebedarf zu schaffen."

BAFA, Merkblatt für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans, Nr. 1.1

Wer eine Fassade ohnehin einrüstet oder ein Dach neu deckt, entscheidet damit über den energetischen Standard der nächsten Jahrzehnte. Der Fahrplan sorgt dafür, dass die Schritte zueinander passen, statt sich gegenseitig zu blockieren.

Das Instrument ist keine Nische: 2025 wurden bundesweit 134.568 Energieberatungen für Wohngebäude mit rund 127,2 Millionen Euro gefördert (BAFA-Förderstatistik). Seit dem 1. Juli 2023 ist der iSFP die verbindliche Form dieser Beratung; ein frei formulierter Bericht erfüllt die Förderbedingungen nicht, weil das Ergebnis mit der iSFP-Druckapplikation zu erstellen ist.

Eine Verpflichtung zur Umsetzung entsteht daraus ausdrücklich nicht. Sie entscheiden frei, ob Sie überhaupt, in Teilen oder vollständig sanieren.

Was steht in einem individuellen Sanierungsfahrplan?

Der iSFP beschreibt den Ist-Zustand des Gebäudes und daraus abgeleitet die empfohlenen Sanierungsschritte in sinnvoller Reihenfolge. Zu jedem Schritt gehören der Energie- und CO₂-Effekt, die geschätzten Investitions- und Instandhaltungskosten, die aktuellen Fördermöglichkeiten und ein Vorschlag, wann oder bei welcher Gelegenheit der Schritt ausgeführt werden sollte.

Sechs Angaben sind Pflichtbestandteil: die Sanierungsmaßnahmen in ihrer Reihenfolge, Primär- und Endenergiebedarf sowie CO₂-Emissionen für den Ist- und den Zielzustand, die Energiekosten vorher und nachher, die geschätzten Investitions- und Instandhaltungskosten je Schritt, die aktuellen Fördermöglichkeiten des Bundes im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie ein Hinweis auf die förderfähige Baubegleitung.

Besonders wertvoll ist die Trennung von Investitions- und Sowieso-Kosten: Eine Fassade, die ohnehin neu verputzt werden muss, kostet als Instandhaltung Geld — der energetisch bedingte Mehraufwand für die Dämmung ist deutlich kleiner als der Rechnungsbetrag. Diese Differenz macht der iSFP sichtbar. Sie ist der Grund, warum die Kopplung an einen ohnehin anstehenden Anlass so oft die wirtschaftlichste Lösung ist.

Zwei Merkmale unterscheiden den iSFP von einer überschlägigen Einschätzung. Erstens ist der berechnete Endenergiebedarf gegen den tatsächlichen, über die letzten drei Heizperioden gemittelten Verbrauch zu stellen und die Abweichung zu erklären — der Fahrplan muss zur gelebten Realität im Haus passen. Zweitens ist die Energiebilanz nach der Norm DIN V 18599 zu rechnen.

Ebenso wichtig ist, was nicht drinstehen darf: Der iSFP ist frei von Hinweisen auf Anbieter oder Hersteller bestimmter Produkte zu erstellen, weder im Text noch in Abbildungen, auch nicht beispielhaft. Diese Produktneutralität ist förderrechtlich vorgeschrieben und der eigentliche Kern einer unabhängigen Beratung.

Und noch eine Einordnung gehört dazu, weil sie über Erwartungen entscheidet: Die Kostenangaben im iSFP sind ausdrücklich Schätzungen auf Basis von Erfahrungswerten oder ersten Angeboten. Sie ersetzen kein Angebot eines Fachbetriebs.

Im geförderten iSFP enthalten Nicht enthalten — separat zu beauftragen
Datenaufnahme vor Ort mit Gebäudebegehung Energieausweis (nicht Teil der geförderten Beratung)
Bilanzierung des Ist-Zustands nach DIN V 18599 und Abgleich mit dem realen Verbrauch Fachplanung und Baubegleitung — eigenständig über die BEG gefördert, mit 50 Prozent
Maßnahmenpakete in abgestimmter Reihenfolge, mit Zeitpunkt oder Anlass Luftdichtheitsmessung (Teil der Baubegleitung)
Geschätzte Investitions- und Instandhaltungskosten je Schritt Thermografie
Angaben zu den aktuellen BEG-Fördermöglichkeiten Die Umsetzung der Maßnahmen selbst
Aushändigung und Erläuterung beider Dokumente

Ein oft übersehener Posten: Fachplanung und Baubegleitung werden über die BEG separat mit 50 Prozent gefördert, allerdings nur begleitend zu einer geförderten Sanierungsmaßnahme; förderfähig sind bis zu 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten, höchstens 20.000 Euro.

Wie läuft die Erstellung eines iSFP ab?

Eine geförderte Energieberatung besteht aus drei Pflichtbausteinen: der Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung des iSFP und der anschließenden Aushändigung samt Erläuterung. Die Gebäudebegehung durch den Energieberater ist obligatorisch, die Erläuterung darf telefonisch erfolgen, wenn Sie zustimmen. Davor steht in jedem Fall der Förderantrag beim BAFA.

Genau diese Reihenfolge entscheidet über die Förderung: Wird der Beratungsvertrag vor der Antragstellung wirksam geschlossen, ist das Vorhaben bereits begonnen — und damit nicht mehr förderfähig.

Ein Energieberater und ein Eigentümer stehen vor einem gepflegten Wohnhaus und begutachten Fassade und Fenster.
Die Datenaufnahme vor Ort ist Pflichtbestandteil jeder geförderten Energieberatung.
Schritt Was passiert Frist oder Zeitpunkt
1. Berater auswählen Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" gelistet sein ganz am Anfang
2. Förderantrag beim BAFA Antragstellung elektronisch, vor Vorhabenbeginn zwingend vor dem Beratungsvertrag
3. Beratungsvertrag nach dem Zuwendungsbescheid — oder vorher, an die Förderzusage gekoppelt siehe Hinweis oben
4. Datenaufnahme vor Ort Begehung des Gebäudes, Aufnahme von Hülle, Technik und Nutzung innerhalb des Bewilligungszeitraums
5. Erstellung des iSFP Bilanzierung, Maßnahmenpakete, Fahrplanseite, Umsetzungshilfe Beratung muss binnen 9 Monaten beendet sein
6. Aushändigung und Erläuterung beide Dokumente, Erläuterung auf Wunsch auch telefonisch innerhalb des Bewilligungszeitraums
7. Verwendungsnachweis einreichen Honorar bezahlen, Unterlagen hochladen, Zuschuss erhalten spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums

Beide Fristen stehen wörtlich in der Förderrichtlinie: neun Monate für die Beratung (Bewilligungszeitraum), sechs Monate danach für die Verwendungsnachweisunterlagen (Vorlagefrist). Für die zusätzlich geförderte Erläuterung in einer Eigentümerversammlung beträgt der Bewilligungszeitraum bis zu zwei Jahre nach Zugang des Zuwendungsbescheids (Richtlinie EBW vom 31.05.2023, Nr. 8.3 und 8.4).

Die Vorlagefrist sollten Sie sich notieren. Nach Auskunft des BAFA enthalten die Zuwendungsbescheide seit dem 1. Januar 2025 eine auflösende Bedingung: Wird der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht elektronisch eingereicht, wird der Bescheid mit Ablauf der Vorlagefrist automatisch unwirksam — ohne gesonderte Aufhebung und ohne Widerspruchsmöglichkeit, weil die einmonatige Widerspruchsfrist dann längst abgelaufen ist. Wer die Frist absehbar nicht hält, kann eine einmalige Verlängerung um sechs Monate beantragen: formlos über den Upload-Bereich, aber schriftlich und vor Ablauf der Frist. Auch der Bewilligungszeitraum lässt sich in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag verlängern.

Was kostet ein iSFP — und wie viel zahlt der Staat?

Für den iSFP gibt es keine amtliche Preisvorgabe und keine Honorartabelle: Die Förderrichtlinie deckelt allein den Zuschuss, das Honorar ist frei vereinbar. Das BAFA bezuschusst die Beratung mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars — höchstens 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Gebäudetyp Fördersatz Höchstzuschuss Zuschuss rechnerisch ausgeschöpft ab einem förderfähigen Honorar von
Ein- oder Zweifamilienhaus 50 % 650 € 1.300 €
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten (auch WEG) 50 % 850 € 1.700 €
Zusätzlich: Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung (nur WEG) 100 % 250 €, einmalig je WEG 250 €

Quelle: Richtlinie EBW in der Fassung der Änderung vom 06.08.2024; Fördersatz für die WEG-Erläuterung nach Angabe des BAFA. Die letzte Spalte ist eine Rechengröße aus Fördersatz und Höchstbetrag, keine Preisempfehlung.

Daraus folgt der wichtigste Punkt für Ihre Kalkulation: Die 50 Prozent gelten nur bis zum Deckel. Liegt das Honorar darüber, geht jeder weitere Euro zu Ihren Lasten — die effektive Förderquote sinkt entsprechend. Die Verbraucherzentrale beziffert den verbleibenden Eigenanteil mit in der Regel 700 bis 1.500 Euro (Stand 28.10.2025); co2online nennt für eine umfangreiche Energieberatung bei Ein- und Zweifamilienhäusern 1.600 bis 2.000 Euro Gesamtpreis und weist darauf hin, dass der Zuschuss durch den Deckel weniger als 50 Prozent ausmachen kann.

Eine amtlich erhobene Marktzahl gibt es ebenfalls, allerdings nicht speziell für den iSFP: Die Bundesstelle für Energieeffizienz weist für die Kategorie „Beratung beim Kunden im Haus mit ausführlichem Bericht" einen durchschnittlichen Verkaufspreis von 1.950 Euro netto — also ohne Umsatzsteuer — bei 16,7 Stunden Aufwand aus (Marktjahr 2024, BfEE-Endbericht 2025, Tabelle 8). Die Studie trennt dabei nicht nach Gebäudetyp.

Was der iSFP kostet, entscheidet sich vor allem am Zeitaufwand. Stiftung Warentest nennt als Preistreiber Größe und Zustand der Immobilie und hält fest, dass es umso schneller und günstiger geht, je mehr Informationen über das Gebäude vorliegen. Hinzu kommen der Zuschnitt des Baukörpers — ein verwinkeltes Gebäude mit mehreren Anbauphasen macht mehr Aufnahme- und Rechenarbeit als ein klar geschnittener Baukörper —, die Zahl der Wohneinheiten und die vorgeschriebene Bilanzierung nach DIN V 18599. Belastbar wird der Preis erst mit einem konkreten Angebot.

Zwei Punkte, die in älteren Ratgebern noch falsch stehen: Der Fördersatz lag ursprünglich bei 80 Prozent mit Höchstbeträgen von 1.300 und 1.700 Euro — diese Werte gelten seit dem 7. August 2024 nicht mehr. Und die Abrechnung hat sich geändert.

Was bringt der iSFP bei der BEG-Förderung?

Der iSFP-Bonus hebt den Fördersatz für energetische Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte an — nicht um fünf Prozent des Zuschusses. Seit dem 21. Juli 2026 ist er allerdings an zwei Bedingungen geknüpft: ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto und die Beschränkung auf den Ausgabenteil, der über der Höchstgrenze ohne iSFP liegt.

Die 30.000 Euro gelten für eine Wohneinheit. Hat das Gebäude mehrere Wohneinheiten, steigt die Schwelle nach dem Merkblatt des BAFA auf die Höhe der Höchstgrenzen ohne die Erhöhung durch den iSFP-Bonus — bei drei Wohneinheiten also auf 60.000 Euro, bei sechs auf 105.000 Euro.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beträgt pro Gebäude und Kalenderjahr 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit gefördertem iSFP steigt sie auf 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro — bei Ein- und Zweifamilienhäusern also eine Verdopplung. Wie der Bonus rechnerisch wirkt, erklärt das BAFA selbst:

„Der iSFP-Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Betragen die Investitionskosten beispielsweise 40.000 Euro brutto, dann wird der iSFP-Bonus von 5% nur für 10.000 Euro gewährt, während für 30.000 Euro der normale Fördersatz nach der Richtlinie BEG EM ohne iSFP-Bonus gilt."

BAFA, Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Kapitel 4

Der größere Hebel steckt deshalb meist nicht im Bonussatz, sondern in der erhöhten Höchstgrenze: Ohne iSFP wären an der ersten Wohneinheit überhaupt nur 30.000 Euro förderfähig. Die ausführliche Rechnung folgt in einem eigenen Beitrag; den Gesamtüberblick über Fördersätze und Höchstbeträge liefert unser Beitrag zur BEG-Förderung nach der Reform.

Fünf Bedingungen sollten Sie kennen, bevor Sie mit dem Bonus planen:

  • Der iSFP muss über die Energieberatung für Wohngebäude gefördert worden sein. Ein privat bezahlter Sanierungsfahrplan begründet keinen iSFP-Bonus. Eine Übergangsregelung lässt zusätzlich Beratungsberichte zu, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 vom BAFA gefördert wurden, auch wenn sie noch nicht als iSFP erstellt waren.
  • Die Umsetzung muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP erfolgen. Das ist eine förderrechtliche Frist, kein Ablaufdatum des Dokuments.
  • Kein Bonus auf den Wärmeerzeuger. Ausgenommen sind die Heizungserneuerung, die Emissionsminderung bei Biomasseanlagen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Für den Heizungstausch bringt der iSFP also keinen Zuschlag.
  • Der Fahrplan ist kein Korsett. Unwesentliche Abweichungen, eine Übererfüllung der Vorgaben und Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind unschädlich. Nur eine wesentliche Untererfüllung kostet die Anerkennung als iSFP-Maßnahme.
  • Ein Energieeffizienz-Experte ist bei der Antragstellung einzubeziehen. Er prüft, ob die beantragte Maßnahme dem iSFP entspricht.
Ein Paar sitzt entspannt auf einem Sofa in einem hellen Wohnzimmer, dahinter große Fenster mit Blick in den Garten.
Schrittweise sanieren heißt: im bewohnten Haus vorankommen, ohne alles auf einmal stemmen zu müssen.

Für wen lohnt sich ein iSFP — und für wen nicht?

Der iSFP lohnt sich vor allem dann, wenn Sie über mehrere Jahre schrittweise sanieren wollen oder eine größere Maßnahme planen, bei der die verdoppelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben greift. Wer dagegen ausschließlich die Heizung tauscht oder deutlich unter 30.000 Euro investiert, holt aus dem iSFP-Bonus rechnerisch nichts heraus.

Zunächst die harten Voraussetzungen: Gefördert werden ausschließlich Wohngebäude in Deutschland, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt (Richtlinie EBW, Nr. 6.1). Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter — die letzten drei nur mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers. Käufer können den Antrag stellen, sobald der notarielle Kaufvertrag geschlossen ist.

Eine erneute Förderung für dasselbe Gebäude ist frühestens vier Jahre nach der Auszahlung der vorherigen Förderung möglich. Diese Sperre entfällt jedoch, wenn vorher ein Eigentümerwechsel stattfindet — für Käufer eines Bestandsgebäudes ist der iSFP damit auch dann zugänglich, wenn der Voreigentümer kurz zuvor eine Beratung genutzt hat.

Klar sinnvoll ist der iSFP, wenn Sie ein älteres Gebäude über mehrere Jahre modernisieren und nicht wissen, womit Sie anfangen sollen; wenn eine Instandsetzung ohnehin ansteht; wenn Sie größere Beträge investieren und die erhöhte Höchstgrenze brauchen; oder wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage benötigt — dort fördert das BAFA die Erläuterung in der Eigentümerversammlung zusätzlich.

Zurückhaltender sollten Sie rechnen, wenn nur ein Wärmeerzeuger getauscht wird, denn dort greift der iSFP-Bonus ausdrücklich nicht. Auch unterhalb der 30.000-Euro-Schwelle bringt er keinen Cent. Wertlos ist die Beratung deshalb nicht — die Einordnung, welcher Schritt zuerst kommt, ist bei knappem Budget oft mehr wert als der Zuschuss. Die Förderrechnung allein trägt die Entscheidung dann aber nicht.

Was ein iSFP nicht leistet: Er ist kein Nachweis, keine Genehmigung und keine Zusicherung. Auf Förderung besteht in keinem der beteiligten Programme ein Rechtsanspruch, und die Kostenangaben bleiben Schätzungen. Wie sich der Fahrplan in Maßnahmen übersetzt, zeigt unsere Übersicht zur energetischen Sanierung im Gebäudebestand.

Wer wissen möchte, welche Pflichten unabhängig von jeder Förderung bestehen — etwa bei einem Eigentümerwechsel —, findet die Einordnung in unserem Beitrag zu den Sanierungspflichten für Bestandsgebäude.

Wer darf einen iSFP erstellen — und wie finden Sie einen Berater?

Eine Energieberatung wird nur gefördert, wenn sie von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" gelistet ist. Zuständig für die Zulassung zum Förderprogramm ist seit dem 1. Juli 2023 die Deutsche Energie-Agentur (dena). Nur die Datenaufnahme vor Ort darf eine andere geeignete Person übernehmen.

Die Kategorie ist wichtiger, als sie klingt: Die Expertenliste kennt mehrere, und nur diese eine trägt die Förderfähigkeit. Prüfen Sie das vor der Beauftragung — die offizielle Suche unter energie-effizienz-experten.de ist kostenfrei und lässt sich nach Postleitzahl und Umkreis filtern.

Hinter der Listung steht ein laufender Nachweis: Der Eintrag gilt je Kategorie grundsätzlich drei Jahre. Für die Verlängerung sind Fortbildungen nachzuweisen sowie ein Praxisnachweis, also eine tatsächlich geförderte Energieberatung; das Regelheft der dena lässt hierfür ersatzweise zusätzliche Fortbildungen zu. Die Qualifikation ist also keine einmalige Prüfung.

Ein Energieberater und ein Eigentümer stehen im Gespräch an einem großen Fenster mit Blick in den Garten.
Ein guter Berater erklärt am Gebäude, warum eine Maßnahme vor der anderen kommt.

Ein Detail zur Unabhängigkeit: Ein zugelassener Berater, der alleiniger Eigentümer des Objekts ist, ist dafür nicht antragsberechtigt. Zusammen mit dem Verbot von Produkt- und Herstellerhinweisen ergibt das den Rahmen einer geförderten Beratung — produktneutral und ohne Eigeninteresse an der später verbauten Technik.

Regional ist die Nachfrage hoch: Allein in Niedersachsen wurden 2025 laut BAFA-Statistik 10.996 Anträge gestellt und 12.787 Beratungen gefördert, in Hamburg 2.258 Anträge und 2.752 geförderte Beratungen (BAFA-Statistik zur Antragstellung). Wer eine Beratung plant, sollte den Termin also nicht auf den letzten Drücker legen — zumal die Bewilligungen in der Reihenfolge des Antragseingangs erteilt werden.

NewEnergyMetrics arbeitet von Hohnstorf an der Elbe aus im Raum Hamburg, Lüneburg und Hannover. Wie wir Gebäudeaufnahme, Fahrplan und Fördermittelantrag verzahnen, lesen Sie auf der Seite über NewEnergyMetrics; für den Einstieg genügt ein Beratungsgespräch mit unserem Energieberater.

Was ändert sich 2026 beim iSFP?

Drei Änderungen betreffen den iSFP im Jahr 2026 unmittelbar: die verschärften Bedingungen für den iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026, eine neue Fassung der iSFP-Druckapplikation ab dem 1. September 2026 und die Befristung der Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2026. Das reformierte Gebäudeenergierecht ändert dagegen nichts am iSFP selbst.

Am wichtigsten für die Planung ist die Befristung der Förderrichtlinie. Sie sagt wörtlich: „Sie tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2026." Ob und in welcher Form es danach weitergeht, war zum Redaktionsschluss nicht veröffentlicht. Ein Grund zur Panik ist das nicht, wohl aber einer, eine ohnehin geplante Beratung nicht unnötig zu verschieben.

Ab dem 1. September 2026 ist der iSFP in einer neuen Fassung der Druckapplikation auszugeben. Das Update setzt Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um und ergänzt unter anderem eine Seite zu Wärmenetzen und kommunaler Wärmeplanung sowie die Effizienzklasse in der technischen Dokumentation. Das ist eine inhaltliche Verbesserung: Ob am Standort ein Wärmenetz absehbar ist, verändert die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen.

Der iSFP-Bonus ist seit der Reform der BEG-Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 an das Mindestinvestitionsvolumen und an die Bemessung auf den übersteigenden Ausgabenteil gebunden (siehe oben). Maßgeblich ist dabei das Datum der BEG-Antragstellung: Für Anträge vor dem Inkrafttreten gilt die frühere Fassung weiter, auch wenn erst später entschieden wird. Ein vorhandener iSFP bleibt verwendbar, sichert aber nicht die alte Bonusrechnung.

Für das Jahr 2027 sieht die Förderrichtlinie einen weiteren Baustein vor: einen zusätzlichen Bonus für Dämmmaßnahmen an besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden, der ebenfalls einen geförderten iSFP voraussetzt, dort aber ohne das Mindestinvestitionsvolumen auskommt. Er ist ab dem ersten Quartal 2027 vorgesehen; ein Tagesdatum nennt die Richtlinie nicht.

Und das Gesetzesrecht? Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28. Juli 2026 verkündet worden und in seinen ersten Teilen seit dem 29. Juli 2026 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 226). Es benennt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) um und nummeriert zahlreiche Paragrafen neu. Am iSFP ändert es unmittelbar nichts — der Sanierungsfahrplan ist Förderrecht, nicht Gesetzesrecht; im Gesetzestext kommt er an keiner Stelle vor. Die BAFA-Vorgaben zu seinem Inhalt gelten unverändert weiter, verweisen aber an mehreren Stellen auf Paragrafen des Gebäudeenergiegesetzes, die inzwischen anders nummeriert oder gestrichen sind. Eine praktische Folge gibt es dennoch: Aus einem kommunalen Wärmeplan folgt für den einzelnen Eigentümer bundesrechtlich keine Frist zum Heizungstausch mehr. Landesrechtliche Anforderungen bleiben davon unberührt — in Hamburg etwa verlangt das Hamburgische Klimaschutzgesetz beim Heizungstausch im Bestand einen Mindestanteil erneuerbarer Wärme; prüfen Sie deshalb, was an Ihrem Standort gilt. Für die Planung bleibt der Wärmeplan trotzdem relevant, weil ein möglicher Netzanschluss die Reihenfolge verändert. Die Einordnung liefert unser Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Fazit: erst der Fahrplan, dann die Baustelle

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein Papier für die Schublade, sondern eine Entscheidungsgrundlage: Er sagt Ihnen, welcher Schritt zuerst kommt, was er ungefähr kostet, was davon Sowieso-Kosten sind und welche Fördermittel in Frage kommen. Die Beratung bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent bis zu den genannten Höchstbeträgen; in der BEG hebt ein geförderter iSFP die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben an und — unter den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen — den Fördersatz um 5 Prozentpunkte.

Drei Dinge entscheiden über den Erfolg: ein in der richtigen Kategorie gelisteter Energieberater, die Reihenfolge von Antrag und Auftrag und ein Blick auf die Fristen — neun Monate für die Beratung, sechs Monate für den Verwendungsnachweis. Wer das einhält, hat eine Grundlage, aus der sich über Jahre planen lässt — und bis zu 15 Jahre lang die Möglichkeit, den iSFP-Bonus zu nutzen.

Sie überlegen, ob ein individueller Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude sinnvoll ist? Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude prüfen lassen — oder lernen Sie das Thema zunächst in einem unserer Webinare und Beratungstermine kennen.

Häufige Fragen

Ist ein individueller Sanierungsfahrplan Pflicht?

Nein. Der iSFP ist ein Förderinstrument, keine gesetzliche Pflicht. Er ist auch nicht Voraussetzung für eine BEG-Förderung. Ohne iSFP entfallen lediglich der iSFP-Bonus und die erhöhte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben. Welche Sanierungspflichten tatsächlich aus dem Gebäudeenergierecht folgen, ist eine andere Frage.

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Das Dokument hat kein Ablaufdatum. Förderrechtlich zählt eine Frist: Eine Maßnahme muss innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden, damit sie den iSFP-Bonus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auslösen kann. Zehnjahresfristen gibt es im selben Förderrecht ebenfalls, sie betreffen aber nicht die Gültigkeit des Fahrplans: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen, und die geförderten Anlagen und Bauteile sind anschließend mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Muss ich die Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?

Nein. Sie entscheiden frei, ob Sie überhaupt, teilweise oder vollständig umsetzen. Auch die zeitliche Reihenfolge ist nicht bindend: Bei der BEG-Förderung sind unwesentliche Abweichungen, eine Übererfüllung und eine geänderte Reihenfolge ausdrücklich unschädlich. Nur eine wesentliche Untererfüllung kostet die Anerkennung als iSFP-Maßnahme.

Wie hoch ist der Eigenanteil beim iSFP nach der BAFA-Förderung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen: Das Honorar ist frei vereinbar, eine amtliche Preisvorgabe gibt es nicht. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, höchstens 650 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus) beziehungsweise 850 Euro (ab drei Wohneinheiten). Ab einem förderfähigen Honorar von 1.300 beziehungsweise 1.700 Euro ist der Zuschuss ausgeschöpft; darüber geht jeder weitere Euro voll zu Ihren Lasten, die effektive Förderquote sinkt unter 50 Prozent. Die Verbraucherzentrale nennt für den Eigenanteil eine Spanne von 700 bis 1.500 Euro.

Brauche ich zwingend einen iSFP für die BEG-Förderung?

Nein. Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik werden auch ohne iSFP gefördert. Mit einem geförderten iSFP steigen aber die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben und — unter den seit dem 21.07.2026 geltenden Bedingungen — der Fördersatz um 5 Prozentpunkte.

Gibt es den iSFP-Bonus auch beim Heizungstausch?

Nein. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind ausdrücklich die Wärmeerzeuger, die Emissionsminderung bei Biomasseanlagen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Bonus greift damit bei der Gebäudehülle, der Anlagentechnik außerhalb der Heizung und der Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung.

Wer darf einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen?

Gefördert wird eine Energieberatung nur, wenn sie von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" gelistet ist. Zuständig für die Zulassung ist seit dem 1. Juli 2023 die Deutsche Energie-Agentur (dena). Nur die Datenaufnahme vor Ort darf eine andere geeignete Person übernehmen.

Wie lange dauert die Erstellung eines iSFP?

Eine feste Frist für die Erstellung gibt es nicht, und belastbare Durchschnittswerte sind nicht amtlich erhoben. Förderrechtlich maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum: Die bewilligte Energieberatung muss innerhalb von neun Monaten beendet sein. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung beträgt der Bewilligungszeitraum bis zu zwei Jahre.

Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Energieausweis?

Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes und enthält allgemeine Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz — ohne Reihenfolge, Maßnahmenpakete, Kostenschätzung oder Fördermittelangaben. Der iSFP liefert genau das. Ein Energieausweis ist nicht Bestandteil der geförderten Energieberatung und wird gegebenenfalls separat beauftragt.

Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen iSFP beauftragen?

Ja. Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt, und die Höchstsätze der Förderung gelten ausdrücklich auch für sie. Zusätzlich fördert das BAFA die Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Eigentümerversammlung mit maximal 250 Euro, einmalig je Gemeinschaft. Für diesen Baustein beträgt der Bewilligungszeitraum bis zu zwei Jahre.

Ist der Sanierungsfahrplan steuerlich absetzbar?

Der iSFP selbst weist die aktuellen Fördermöglichkeiten des Bundes im Rahmen der BEG aus und, wo einschlägig, die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz. Ob und in welchem Umfang Beratungs- oder Sanierungskosten in Ihrem Fall steuerlich berücksichtigt werden können, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Kann ich die Förderung für dasselbe Haus mehrfach bekommen?

Eine erneute Förderung für dasselbe Wohngebäude kann frühestens vier Jahre nach der Auszahlung der vorherigen Förderung beantragt werden. Maßgeblich ist die Auszahlung, nicht das Beratungsdatum. Findet vorher ein Eigentümerwechsel statt, entfällt diese Wartezeit.

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