
Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis): Rechtssicher für Verkauf & Vermietung
Ausgestellt vom zertifizierten Experten, berechnet nach DIN V 18599.
Der Energiebedarfsausweis im Überblick
Der Energiebedarfsausweis, kurz Bedarfsausweis, bewertet Gebäudehülle und Heizungstechnik rechnerisch nach DIN V 18599 – unabhängig davon, wie viel bisher geheizt wurde. Beim Verkauf oder bei der Vermietung müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen, für viele Häuser mit Bauantrag vor November 1977 einen Bedarfsausweis. Er gilt zehn Jahre. Bei uns kostet er 490 € netto, inklusive Modernisierungsempfehlungen.
Dann ist ein Energiebedarfsausweis sinnvoll
Vor Verkauf oder Vermietung
Sobald Sie Ihr Gebäude verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Wenn der bisherige Ausweis abläuft
Ihr Energiebedarfsausweis ist nur zehn Jahre gültig — nach Ablauf benötigen Sie einen neuen, um weiter vermieten oder verkaufen zu können.
Als Einstieg in die Sanierungsplanung
Die aktuelle Effizienzklasse Ihres Gebäudes kann ein wichtiges Entscheidungskriterium für Modernisierungsplanungen sein.
Ein Energiebedarfsausweis ist nicht eigenständig förderfähig
Preis (Netto)
490 €
Ihr Eigenanteil
490 €
Warum sich der Energiebedarfsausweis lohnt
Rechtssicher für Verkauf & Vermietung
Erstellung nach DIN V 18599 — dem anerkannten Rechenverfahren für den bedarfsorientierten Energieausweis.
10 Jahre gültig
Ein Energiebedarfsausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung und begleitet Sie über mehrere Vermietungen oder bis zum Verkauf.
Inklusive Modernisierungsempfehlungen
Sie erhalten nicht nur den Pflichtnachweis, sondern direkt Hinweise, welche Maßnahmen den Energiebedarf Ihres Gebäudes senken.
So kommen Sie zu Ihrem Energiebedarfsausweis
Auftrag & Unterlagen
Sie beauftragen den Energiebedarfsausweis, wir fragen die nötigen Grundlagen ab (u. a. Baujahr, ggf. vorhandene Pläne).
Datenerhebung
Je nach Datenlage werten wir vorhandene Unterlagen aus oder nehmen die relevanten Gebäudedaten vor Ort auf.
Berechnung nach DIN V 18599
Der Energiebedarf Ihres Gebäudes wird nach dem bedarfsorientierten, rechnerischen Verfahren ermittelt.
Ausstellung & Übergabe
Sie erhalten den fertigen Ausweis inklusive Modernisierungsempfehlungen als Einstieg in eine mögliche Sanierungsplanung.
Diese Informationen enthält Ihr Energiebedarfsausweis
Ihr Energiebedarfsausweis zeigt auf einen Blick, wo Ihr Gebäude energetisch steht: die Energieeffizienzklasse von A+ bis H im Vergleich zu anderen Wohngebäuden sowie den berechneten End- und Primärenergiebedarf. Ergänzend erhalten Sie konkrete Modernisierungsempfehlungen, die zeigen, mit welchen Maßnahmen sich die Effizienzklasse Ihres Gebäudes spürbar verbessern lässt.

Beispielhafte Darstellung der Energieeffizienzklassen in einem Energiebedarfsausweis
Wird der Energiebedarfsausweis gefördert?
Der Energiebedarfsausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument und deshalb nicht eigenständig förderfähig. Wer nach dem Ausweis sanieren will, plant den nächsten Schritt mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP); den bezuschusst die BAFA mit 50 % des Honorars.
Häufige Fragen zum Energiebedarfsausweis
Was kostet ein Energiebedarfsausweis?
Bei uns kostet der Energiebedarfsausweis pauschal 490 € netto, unabhängig von Baujahr oder Wohnfläche. Enthalten sind die vollständige Berechnung nach DIN V 18599 und die Modernisierungsempfehlungen im fertigen Dokument.
Ist ein Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht?
Bei Verkauf oder Vermietung müssen Sie Interessenten gesetzlich einen gültigen Energieausweis vorlegen. Ein Bedarfsausweis ist dabei Pflicht für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert sind. In allen anderen Fällen genügt in der Regel ein günstigerer Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?
Der Bedarfsausweis bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch nach DIN V 18599 und ist damit unabhängig vom bisherigen Heizverhalten. Der Verbrauchsausweis nutzt dagegen die witterungsbereinigten Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre — günstiger, aber weniger aussagekräftig.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energiebedarfsausweis ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, unabhängig davon, ob sich am Gebäude in dieser Zeit etwas ändert. Bei Verkauf oder Vermietung nach Ablauf dieser Frist benötigen Sie einen neu ausgestellten Ausweis.
Wer darf einen Energiebedarfsausweis ausstellen?
Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) dürfen nur Personen mit entsprechender Qualifikation ausstellen — etwa bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure, Personen mit einschlägigem Hochschulabschluss oder staatlich geprüfte Techniker. Bei uns stellt Alexander Börgel den Ausweis aus; er ist M. Sc. Energietechnik und in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen.