Wer in Boizenburg/Elbe ein Altstadthaus modernisiert: Energieberatung vor dem Umbau

Die Erhaltungssatzung der Stadt Boizenburg/Elbe verlangt eine Genehmigung, wenn jemand in der Altstadt oder im östlichen Hafengebiet ein Gebäude ändern, zurückbauen, anders nutzen oder neu errichten will (§ 2 Abs. 2), auch wenn das Haus kein Denkmal ist. Zugleich ist die Altstadt Fokusgebiet des Wärmeplans, den die Stadtvertretung am 5. Februar 2026 beschlossen hat, und im Zielszenario Ausbaugebiet für ein Wärmenetz (S. 114). Mit beidem beginnt unsere Energieberatung für Boizenburg/Elbe.

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Drei schmale alte Häuser nebeneinander, links Fachwerk, rechts Backstein, in der Mitte ein schlichtes ockerfarbenes Haus mit Sprossenfenstern

Die Erhaltungssatzung gilt auch für Häuser ohne Denkmalschutz

Die Satzung soll die städtebauliche Gestalt der Altstadt bewahren (§ 2 Abs. 1). Ihre erste Änderung nennt das östliche Hafengebiet; nur die Lagepläne zeigen, wo die Grenzen genau verlaufen. Fragen Sie im Zweifel bei der Stadt nach, denn sie entscheidet auch im Einzelfall, ob eine Dämmung, neue Fenster oder die Außeneinheit einer Wärmepumpe genehmigt werden müssen.

Das Sanierungsgebiet „Altstadt“ ist dagegen aufgehoben: Dort brauchen Sie keine Genehmigung nach dem Sanierungsrecht mehr; die nach der Erhaltungssatzung bleibt.

Fernwärme: viele Wohnungen, wenige Häuser

Nach dem Zensus 2022 heizt Fernwärme in Boizenburg/Elbe 1.801 der 6.195 Wohnungen, das sind 29,1 Prozent. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim, zu dem die Stadt gehört, sind es 14,8 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern 34,2 Prozent (Stichtag 15. Mai 2022, Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, Regionaltabelle des Statistischen Bundesamts). Diese Wohnungen liegen aber in nur 322 Gebäuden, im Schnitt mehr als fünf je Gebäude.

Der Wärmeplan zählt drei größere Netze und ein kleines Nahwärmenetz am Hafenplatz; ihre Wärme stammt zu etwa 80 Prozent aus Biomethan (S. 39). In manchen Baublöcken nahe einem Netz liegt der Anschlussgrad unter 20 Prozent (S. 38); dort strebt der Plan bis 2045 einen vollständigen Anschluss an (S. 88). Die Altstadt dagegen führt er als Ausbaugebiet, also als Gebiet, das bislang weder Fern- noch Nahwärme bekommt (S. 88 und 114).

Wann erreicht das Wärmenetz die Altstadt?

Einen festen Termin nennt der Wärmeplan nicht; sein Modell nimmt an, dass die Haupttrasse zwischen 2030 und 2035 in die Altstadt führt, über Klingbergstraße, Reichenstraße und Mühlenstraße bis zur Stiftstraße (S. 97 f.). Vorher wächst das Netz im Modell bis 2030 entlang der Hamburger Straße. Einen verlässlichen Ausbaupfad soll aber erst ein Transformationsplan des Versorgers VersorgungsBetriebe Elbe liefern (S. 90).

Für die ganze Stadt bedeutet der Plan 512 neue Hausanschlüsse und 12,4 Kilometer neue Leitung; bis 2045 wären jedes Jahr etwa 0,6 Kilometer zu bauen (S. 90). Der Versorger, der auch den Wärmeplan für Lauenburg/Elbe in Auftrag gegeben hat, schafft nach dem Plan rund einen Kilometer im Jahr, allerdings für beide Städte zusammen (S. 90).

Regeln und Pläne für die Altstadt

  1. 1991

    Erhaltungssatzung gilt

    Satzung vom 10. Mai 2001, rückwirkend in Kraft seit 28. Mai 1991

  2. 1993 bis 2021

    Sanierungsgebiet „Altstadt“ aufgehoben

    Aufhebung beschlossen am 18. November 2021

  3. 2026

    Wärmeplan beschlossen

    am 5. Februar 2026; die Altstadt ist Fokusgebiet

  4. 2030 bis 2035

    Haupttrasse in die Altstadt angenommen

    Annahme im Modell des Plans, kein fester Ausbaupfad

Quellen: Satzungen der Stadt; Wärmeplan, Abschlussbericht vom 5. Dezember 2025, S. 90, 97 f. und 114.

Von innen anfangen, ohne auf das Netz zu warten

Der Wärmeplan hält Außendämmung im Fokusgebiet Altstadt nur für begrenzt möglich. Trotzdem sollen dort ab 2030 zunehmend niedrigere Vorlauftemperaturen im Netz möglich werden: durch Hydraulik, Heizflächen, Dach- und Deckendämmung und Innendämmung (S. 114).

Für ein Haus in der Altstadt heißt das: erst mit der Stadt klären, was die Erhaltungssatzung zulässt, dann innen beginnen, beim hydraulischen Abgleich, den Heizkörpern und der obersten Geschossdecke. Je kühler das Heizwasser sein darf, desto besser passt das Haus später zu beidem: zu einem Wärmenetz, wie es in der Stadt schon knapp drei von zehn Wohnungen heizt, und zu einer eigenen Wärmepumpe. Eine Heizung im Haus selbst hält der Plan in der Altstadt überwiegend für möglich, aber nicht überall (S. 115). In einem individuellen Sanierungsfahrplan steht dann, was zuerst an der Reihe ist und was warten kann.

Zwei Personen auf einer Holzbank über einem langen, niedrigen Heizkörper in einem Altbauzimmer mit dunklen Deckenbalken, Wintersonne fällt herein
Die Altstadt führt der Wärmeplan als Ausbaugebiet.

Ist Erdwärme ausgeschlossen, wenn die Karte den Baublock rot zeigt?

Nicht unbedingt: Auf der Erdwärmekarte des Wärmeplans färbt schon ein einziges ungeeignetes Gebäude den ganzen Baublock rot. Einzelne Häuser darin könnten trotzdem genug Potenzial haben und sollten einzeln geprüft werden (S. 70 f.). Und die Häuser außerhalb der Altstadt? Für sie gilt dasselbe, denn nach dem Plan ist der größte Teil des Stadtgebiets, auch weite Teile der Kernstadt, künftig dezentral zu versorgen, also mit einer Heizung im einzelnen Haus (S. 89). Die Karte ist nach dem Plan aber keine Technologieempfehlung; welche Heizung passt, sei im Einzelfall zu prüfen (S. 71).

Wer den Einzelfall prüft

Die Beratung übernimmt Alexander Börgel selbst. Er hat Energietechnik studiert (M. Sc.) und den Basiskurs Energieberatung sowie den Vertiefungskurs Wohngebäude abgeschlossen. Außerdem ist er in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) eingetragen. Das ist für Sie keine Formalie: Bei Zuschüssen zu Dämmung und Fenstern, beim Bonus aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und bei einer geförderten Baubegleitung verlangt die Bundesförderung einen Experten aus dieser Liste.

Beim Termin an Ihrem Gebäude nehmen wir Dach, Wände, Fenster, Heizung und vorhandene Unterlagen auf. Daraus erstellen wir, was Ihr Vorhaben braucht: den Sanierungsfahrplan, einen Energiebedarfsausweis nach DIN V 18599 oder die Bestätigungen für Ihren Förderantrag. Auf Wunsch begleiten wir auch die Umsetzung bis zum Nachweis bei der Förderstelle.

Über die Elbe nach Mecklenburg-Vorpommern

Zu Ihrem Termin in Boizenburg/Elbe fahren wir von unserem Sitz in Hohnstorf (Elbe) rund 13 Kilometer, über die B 209 und die Elbbrücke bei Lauenburg/Elbe und dann auf der B 5 nach Osten (OpenStreetMap-Daten, Stand 26. September 2026). In Boizenburg/Elbe unterhalten wir keine eigenen Räume.

Für die Förderprogramme des Bundes spielt es keine Rolle, dass Ihr Haus in Mecklenburg-Vorpommern steht und unser Sitz in Niedersachsen. Das Land hat aber eigene Regeln bei Bauordnung, Denkmalschutz und Förderung.

Zuschuss vom Bund, Darlehen vom Land

Bei der Förderung kommt es auf die Reihenfolge an: erst der Antrag, dann der Auftrag. Das gilt schon für die Energieberatung selbst, die der Bund bezuschusst. Den Antrag dafür stellen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie, bevor die Beratung beginnt. Der Ratgeber zu den Kosten eines Energieberaters erklärt Preise und Zuschuss.

Für Dämmung, Fenster und Heizung gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch dort kommt der Antrag, bevor Sie einen Handwerker verbindlich beauftragen. Stehen Dämmung oder Fenster in Ihrem Sanierungsfahrplan, kann unter bestimmten Bedingungen der iSFP-Bonus hinzukommen. Nach einem Runderlass vom 18. Dezember 2023 nimmt Mecklenburg-Vorpommern keine Anträge auf Landeszuschüsse für die Modernisierung zum Effizienzhaus 85 mehr an; Maßnahmen zur Energieeinsparung fördert das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weiter mit einem zinslosen Darlehen, bei selbst genutztem Wohneigentum innerhalb von Einkommensgrenzen.

Der Vor-Ort-Termin findet bei Ihnen in Boizenburg/Elbe statt — die Datenaufnahme geschieht am Gebäude.

Für ein Haus in der Altstadt planen wir mit Ihnen die Reihenfolge: erst die Frage an die Stadt, dann die Arbeit innen.

beratung@newenergymetrics.com