
Fördermittel-Service: BAFA- und KfW-Antrag aus einer Hand
Für die BAFA-Förderung von Dämmung, Fenstern und Lüftungsanlagen ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Den KfW-Antrag für die Heizungsförderung (Programm 458) übernehmen wir auf Wunsch gleich mit.
Unser Fördermittel-Service
Wir prüfen, welches Förderprogramm zu Ihrer Maßnahme passt, und stellen den Antrag: bei der BAFA mit der technischen Projektbeschreibung (TPB), bei der KfW mit der Bestätigung zum Antrag (BzA). Nach der Umsetzung erstellen wir den Nachweis für die Auszahlung, also den technischen Projektnachweis (TPN) oder die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
BAFA und KfW im Vergleich

BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Förderquote
15 % Grundförderung
iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte über 30.000 €
Förderfähige Kosten
30.000 € für ein Einfamilienhaus,
60.000 € mit iSFP-Bonus
Max. Zuschuss
bis zu 4.500 € (mit iSFP 10.500 €)
plus bis zu 2.500 € für die Baubegleitung
Antragstellung
Energieeffizienz-Experte vor und
nach der Maßnahme vorgeschrieben
Typische Maßnahmen
- Dämmung von Wand, Dach und Kellerdecke
- Fenster- und Türentausch
- Lüftungsanlagen
- Fachplanung und Baubegleitung

KfW 458 – Heizungsförderung
Förderquote
30 % Grundförderung,
mit Boni bis zu 70 %,
bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %
Förderfähige Kosten
28.000 € für ein Einfamilienhaus
Max. Zuschuss
bis zu 19.600 € für ein Einfamilienhaus,
bei niedrigem Einkommen bis zu 22.400 €
Antragstellung
Fachunternehmen oder
Energieeffizienz-Experte möglich
Typische Maßnahmen
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Biomasseheizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Solarthermie-Anlagen in Kombination
Angaben nach aktuellem Kenntnisstand — verbindlich ist die jeweils aktuelle BAFA- bzw. KfW-Förderrichtlinie. Welches Programm für Ihre Maßnahme greift, prüfen wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.
Sie wollen Ihren Förderzuschuss genau wissen? In einem Orientierungsgespräch können wir Ihnen dazu konkrete Antworten liefern!
BAFA BEG EM
Gehört zum Fördertopf für Fachplanung und Baubegleitung der Einzelmaßnahmen
Antragstellung inkl. TPB
490 €
Schlussnachweis inkl. TPN
620 €
Ihr gesamter Eigenanteil
555 €
KfW 458
Gehört zu den förderfähigen Ausgaben und kann bei Überschreitung auch steuerlich geltend gemacht werden (§ 35c EStG)
Antragstellung inkl. BzA
490 €
Schlussnachweis inkl. BnD
620 €
Ihr gesamter Eigenanteil
555 €
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
So läuft Ihr Förderantrag ab
Förderfähigkeit prüfen
Wir prüfen, welche Förderprogramme für Ihre geplante Maßnahme infrage kommen.
Technische Projektbeschreibung
Wir erstellen die geforderte technische Projektbeschreibung nach der jeweiligen Förderrichtlinie.
Antragstellung
Wir stellen den Förderantrag bei BAFA oder KfW und begleiten das Verfahren.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Maßnahme erstellen wir den Verwendungsnachweis für den Fördergeber.
Fördercheck: Erfüllen Sie die BAFA-Voraussetzungen?
Frage 1 von 3
Besitzen Sie die Immobilie oder sind Sie Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
- Fördergeber
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), „Fachplanung und Baubegleitung"
- Förderquote
- 50 % der förderfähigen Kosten
- Max. förderfähige Ausgaben
- 5.000 € (Ein-/Zweifamilienhaus), 2.000 € je Wohneinheit (Mehrfamilienhaus), gedeckelt bei 20.000 € je Gebäude und Kalenderjahr — gemeinsamer Fördertopf mit der energetischen Baubegleitung
Angaben nach aktuellem Kenntnisstand — verbindlich ist die jeweils aktuelle BAFA-Förderrichtlinie. Der Fördercheck ist eine unverbindliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Förderantrag
Welche Förderprogramme übernehmen Sie bei der Antragstellung?
Wir übernehmen die vollständige Antragstellung und Begleitung bei der BAFA (Einzelmaßnahmen, BEG EM) und der KfW (Programm 458, Heizungsförderung). Je nach Maßnahme erstellen wir dabei die technische Projektbeschreibung oder die Bestätigung zum Antrag (BzA).
Was ist der Unterschied zwischen BzA und TPB?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist das Dokument, das die KfW vor Maßnahmenbeginn verlangt, die technische Projektbeschreibung (TPB) das entsprechende Pendant bei der BAFA. Beide bestätigen als Energieeffizienz-Experte, dass Ihre geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllt.
Was ist ein Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis bestätigt dem Fördergeber nach Abschluss der Maßnahme, dass sie wie beantragt umgesetzt wurde. Bei der BAFA heißt dieses Dokument Schlussnachweis, bei der KfW Bestätigung nach Durchführung (BnD) — wir erstellen beide direkt nach Fertigstellung.
Wie behalten Sie Förderfristen während der Antragstellung im Blick?
Wir verfolgen alle relevanten Fristen Ihres Förderverfahrens von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis und melden uns rechtzeitig vor Ablauf bei Ihnen. So vermeiden Sie, dass ein verpasster Termin die Auszahlung Ihrer Förderung gefährdet.
Prüfen Sie vorab, ob meine Maßnahme förderfähig ist?
Ja, das ist immer der erste Schritt: Wir prüfen, welche Förderprogramme für Ihre geplante Maßnahme infrage kommen und ob die Grundvoraussetzungen — etwa das Mindestalter des Bauantrags — erfüllt sind. Erst danach erstellen wir die technische Projektbeschreibung oder BzA.
Weiterlesen: BEG-Förderung im Überblick, iSFP-Bonus