Für Eigentümer in Hamburg: Energieberater für Heizungstausch, Klinker und Milieuschutz

Wer in Hamburg ein vor 2009 errichtetes Haus besitzt und die Heizung tauscht, muss das nach § 17 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes binnen 18 Monaten nach Inbetriebnahme gebührenfrei bei der Umweltbehörde melden. Als Energieberater rechnen wir vorher nach, ob die neue Anlage die Landespflicht erfüllt.

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Mehrfamilienhaus aus rotem Backstein mit Balkonen und Glasbausteinband über dem Eingang, davor ein ausgebauter großer Heizkessel auf einem Hubwagen

Die Landespflicht beim Heizungstausch

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz verlangt: Nach einem Heizungstausch müssen mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien kommen. Die Pflicht gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, sobald dort nach dem 30. Juni 2021 eine Heizung ausgetauscht oder nachträglich eingebaut wird. Nach Angabe der Umweltbehörde (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) ändert das neue Gebäude­modernisierungs­gesetz vom Juli 2026 daran „vorerst“ nichts. Sie sagt allerdings nicht, bis wann das gilt.

Die Meldung müssen Sie als Eigentümer abgeben; Sie können damit aber eine Verwaltungsgesellschaft oder eine sachkundige Person beauftragen. Die Technik für die 15 Prozent wählen Sie selbst, so die Behörde, etwa einen Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Wärmepumpe.

Vom Heizungstausch bis zur Meldung

Wenn beides zutrifft

  • Gebäude errichtet vor dem 1. Januar 2009
  • Heizung getauscht oder eingebaut nach dem 30. Juni 2021

Dann müssen mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien kommen.

Inbetriebnahme
mit Installationsbescheinigung einer Sachkundigenorganisation
Spätestens hier: Meldung bei der Umweltbehörde
binnen 18 Monaten, gebührenfrei, schriftlich oder online
Ausgenommen sind Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern. Quelle: Hamburg Service, „Nutzung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch melden“, Stand 26. September 2026; § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz.

Gilt die Landespflicht auch für eine Gasetagenheizung?

In einem Mehrfamilienhaus nicht: Dort sind Gasetagenheizungen von der Hamburger Landespflicht ausgenommen. Für sie gilt stattdessen die sogenannte Bio-Treppe aus § 43 des Gebäude­modernisierungs­gesetzes: Neue Heizungen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas müssen ab 2030 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan nutzen.

Etagenheizungen sind in Hamburg kein Randfall: 78.405 Wohnungen werden so beheizt, 8,0 Prozent aller Wohnungen (Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022, Tabelle 3.4.1 des Statistikamts Nord). Die Tabelle zeigt allerdings nicht, wie viele davon mit Gas laufen. Bevor jede Wohnung einzeln einen neuen Kessel bekommt, lohnt der Vergleich mit einer gemeinsamen Heizung für das ganze Haus.

Wie Hamburg heute heizt

Von den 260.630 Gebäuden mit Wohnraum in Hamburg heizten am Stichtag des Zensus 2022, dem 15. Mai 2022, nur 6.166 mit Wärmepumpe, Solar- oder Geothermie. Das sind 2,4 Prozent (Tabelle 3.5.1 des Statistikamts Nord). Wandsbek hat mit 3,3 Prozent den höchsten Anteil, Hamburg-Mitte mit 0,9 Prozent den niedrigsten; dort beheizt dafür Fernwärme fast jedes dritte Gebäude mit Wohnraum.

Nach dem Zielbild des Wärmeplans brauchen dagegen rund 200.000 Gebäude eine neue klimafreundliche Heizung im Haus, vor allem eine Wärmepumpe (Bericht zum Wärmeplan, S. 44). Die Zahl lässt sich nicht direkt mit dem Zensus vergleichen, weil der Plan Gebäude nach dem Liegenschaftskataster zählt (S. 20). Viele Eigentümer stehen beim nächsten Tausch trotzdem zum ersten Mal vor der Frage nach einer Wärmepumpe.

Darf die Wärmepumpe direkt an die Hauswand?

Ja. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung bis zwei Meter hoch und drei Meter lang direkt an der Hauswand stehen, mit dem technischen Mindestabstand des Herstellers. Die frühere Abstandsregel von 2,5 Metern gilt für sie damit nicht mehr, so die Umweltbehörde in ihren Hinweisen zur Aufstellung von Wärmepumpen. Auch im Vorgarten braucht ein Gerät an der Hauswand keine Genehmigung. Wer es dort dagegen frei aufstellen will, braucht eine bauordnungsrechtliche Abweichung. Anders in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung und am Denkmal: Dort ist eine Genehmigung nötig.

Beim Nachbarn muss die Pumpe die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten. Als vereinfachten Nachweis nennt die Behörde dazu zwei Schallrechner im Internet. Beim Termin klären wir, wo an Ihrem Haus ein Gerät leise genug steht, und zwar vor der Bestellung.

Außeneinheit einer Wärmepumpe in einer Holzlattenverkleidung direkt an der Backsteinwand eines Einfamilienhauses, im Vorgarten neben dem Weg
Wer in Hamburg ein Einfamilienhaus besitzt, kann die 15 Prozent zum Beispiel mit einer Wärmepumpe an der Hauswand erfüllen. Beim Heizungstausch planen wir Landespflicht, Meldung und den Platz für die Wärmepumpe von Anfang an ein.

Wärmenetz oder eigene Heizung: was die Karte im Wärmeportal zeigt

Der Hamburger Senat hat den Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen. Er soll Eigentümern Orientierung geben, ist aber rechtlich unverbindlich. Im Wärmeportal der Stadt zeigt die Karte des Zielszenarios nach Eingabe der Adresse, welche Versorgung der Plan für ein Gebiet erwartet, etwa ein bestehendes Wärmenetz mit Anschlüssen theoretisch ab sofort, ein Netz voraussichtlich ab 2030 oder ab 2035, Netz und eigene Heizung gleichwertig oder eine Heizung im Haus (Bericht, S. 43). Daneben hält das Portal Fachkarten für Energieberater und Planer bereit.

Die Karte sichert allerdings keinen Anschluss zu: Eigentümer müssen nach dem Bericht selbst die Initiative ergreifen und beim Netzbetreiber anfragen (S. 43). Deshalb lesen wir die Karte mit Ihnen und vergleichen für Ihr Gebäude Anschluss und eigene Heizung, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Backstein erhalten, trotzdem dämmen

Backsteinbauten bestimmen das Hamburger Stadtbild, und ihre Sanierung ist gerade energetisch oft eine Herausforderung, schreibt das Denkmalschutzamt. Trotzdem lässt sich dämmen: Wo die Außenwand sichtbar bleiben soll, planen wir mit Kerndämmung zweischaliger Wände, Dämmung von innen oder an Dach und Kellerdecke.

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) fördert Backsteinfassaden unter bestimmten Voraussetzungen nach ihrer Förderrichtlinie „Wärmeschutz im Gebäudebestand“, gültig ab 1. August 2026. Bei Häusern ab drei Wohnungen gehört dazu die Qualitätssicherung Backstein, innerhalb wie außerhalb der Backsteinkarte der Stadt: vorab ein Fassadenkonzept, nach Fertigstellung die Bestätigung, dass es so umgesetzt wurde (Abschnitt 4.3.3). Bei Denkmälern, besonders erhaltenswerter Bausubstanz, in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung oder Gestaltungssatzung und bei einem Baugenehmigungsverfahren mit gestalterischer Abstimmung zur Fassade prüft stattdessen die jeweils zuständige Stelle.

In Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung sind profilierte Klinkerfassaden „grundsätzlich zu erhalten“, so die gestalterischen Rahmenbedingungen des Bezirksamts Hamburg-Nord. Der Denkmalschutz hängt in Hamburg nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab (§ 6 Abs. 1 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz); die Behörde kann die Pflichten aber erst ab der Eintragung einfordern.

Braucht die Sanierung im Milieuschutzgebiet eine Genehmigung?

Meist ja: In den 16 Hamburger Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung, dem sogenannten Milieuschutz, braucht schon eine energetische Sanierung, ein Fenster- oder Heizungstausch eine Genehmigung, auch in einer selbst genutzten Wohnung und auch dann, wenn die Bauordnung keine verlangt (Merkblatt des Bezirksamts Hamburg-Nord, Stand Juli 2025). Die Gebiete reichen von St. Georg und St. Pauli über Ottensen bis Barmbek-Nord und Jarrestadt; die anderen Bezirke mit solchen Gebieten haben eigene Merkblätter.

Einen Anspruch auf die Genehmigung gibt es, wenn eine Maßnahme nur die Mindestanforderungen des Gebäude­modernisierungs­gesetzes umsetzt (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a Baugesetzbuch). Darüber hinaus kann das Bezirksamt im Einzelfall genehmigen, etwa wenn die mietrechtlich umlagefähigen Kosten dank Fördermitteln nicht höher sind als bei einer bloßen Mindestsanierung. Dafür verlangt es die U-Werte der neuen Bauteile sowie Mengen und Kosten je Quadratmeter oder Stück. Diese Zahlen rechnen wir für Ihr Vorhaben aus.

Einfamilienhaus oder Eigentümergemeinschaft

Zwei Drittel der Hamburger Gebäude mit Wohnraum haben nur eine oder zwei Wohnungen, genau 66,8 Prozent. In ihnen liegt aber nicht einmal jede fünfte Wohnung (19,3 Prozent). Die meisten Wohnungen, 64,6 Prozent, stehen dagegen in Häusern mit sieben oder mehr Wohnungen (Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022, eigene Summen aus Tabelle 3.3.1).

Wer in Hamburg ein Einfamilienhaus besitzt, entscheidet selbst über den Heizungstausch, meldet ihn und kann die 15 Prozent zum Beispiel mit einer Wärmepumpe an der Hauswand erfüllen; wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, plant mit der Eigentümergemeinschaft, im Milieuschutzgebiet mit einer Genehmigung und bei einer Gasetagenheizung nach der Bio-Treppe des Bundes. Auch bei der IFB-Förderung für Wärmeschutz kann ein Wohnungseigentümer allein nur für neue Fenster einen Antrag stellen; alles andere beantragt die Gemeinschaft. Ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet die Schritte für das ganze Haus.

Kostenfreie Erstberatung in Hamburg oder Energieberater von der Expertenliste?

Für einen ersten Überblick ist die kostenfreie Erstberatung der Hamburger Energielotsen ein guter Anfang; für einen Zuschuss der IFB zum Wärmeschutz braucht es dagegen einen Energieberater von der Expertenliste des Bundes. Die Energielotsen beraten unabhängig, am Telefon, per Video oder bei Ihnen zu Hause. Die Umweltbehörde nennt das allerdings auf ihrer Seite zu den Energielotsen selbst eine Einstiegsberatung, die nicht mit der sogenannten BAFA-Vor-Ort-Beratung zu verwechseln ist. Auch der Begleitservice der Energielotsen nach der Erstberatung schließt fachliche Energieanalysen, Planung und Baubegleitung ausdrücklich aus.

Für die IFB füllt der Energieberater die Bestätigung zum Antrag auf Grundlage der Kostenvoranschläge aus und unterschreibt sie, und zur Abrechnung gehört wieder eine Bestätigung von ihm (laut Programmseite der IFB). Der Ratgeber zur energetischen Baubegleitung erklärt, was eine solche Begleitung umfasst.

Die Beratung übernimmt Alexander Börgel selbst. Er hat Energietechnik studiert (M. Sc.) und den Basiskurs Energieberatung sowie den Vertiefungskurs Wohngebäude abgeschlossen. Außerdem ist er in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) eingetragen. Das ist für Sie keine Formalie: Bei Zuschüssen zu Dämmung und Fenstern, beim Bonus aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und bei einer geförderten Baubegleitung verlangt die Bundesförderung einen Experten aus dieser Liste.

Beim Termin an Ihrem Gebäude nehmen wir Dach, Wände, Fenster, Heizung und vorhandene Unterlagen auf. Daraus erstellen wir, was Ihr Vorhaben braucht: den Sanierungsfahrplan, einen Energiebedarfsausweis nach DIN V 18599 oder die Bestätigungen für Ihren Förderantrag. Auf Wunsch begleiten wir auch die Umsetzung bis zum Nachweis bei der Förderstelle.

Rund 50 Kilometer bis zum Rathausmarkt

Wir kommen aus Hohnstorf (Elbe). Bis zum Rathausmarkt sind es über die B 209 und die A 25 rund 50 Kilometer, ohne Verkehr knapp eine Stunde; nach Bergedorf sind es gut 30 Kilometer (Routenberechnung auf OpenStreetMap-Daten, Stand 26. September 2026). Beratungsräume haben wir in Hamburg keine. Wir kommen deshalb zu Ihnen, in jeden der sieben Bezirke.

Förderung von Bund und IFB

Bei der Förderung kommt es auf die Reihenfolge an: erst der Antrag, dann der Auftrag. Das gilt schon für die Energieberatung selbst, die der Bund bezuschusst. Den Antrag dafür stellen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie, bevor die Beratung beginnt. Der Ratgeber zu den Kosten eines Energieberaters erklärt Preise und Zuschuss.

Für Dämmung, Fenster und Heizung gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch dort kommt der Antrag, bevor Sie einen Handwerker verbindlich beauftragen. Stehen Dämmung oder Fenster in Ihrem Sanierungsfahrplan, kann unter bestimmten Bedingungen der iSFP-Bonus hinzukommen. In Hamburg gibt es zusätzlich Landesförderung der IFB; auch dort beginnt das Vorhaben erst nach der Bewilligung.

Der Vor-Ort-Termin findet bei Ihnen in Hamburg statt — die Datenaufnahme geschieht am Gebäude.

Beim Heizungstausch planen wir Landespflicht, Meldung und den Platz für die Wärmepumpe von Anfang an ein.

beratung@newenergymetrics.com