Wer in Geesthacht den Gaskessel tauscht: Energieberatung zur Fernwärmesatzung

In den 90 Straßen des Geesthachter Wärmevorranggebiets entscheidet über eine neue Heizung nicht allein das Bundesrecht, sondern auch die Fernwärmesatzung der Stadt Geesthacht vom 16. November 2021, geändert am 1. April 2022. Wer dort ein Haus hat, muss beim Austausch der Heizung an das Wärmenetz der Stadtwerke Geesthacht anschließen, wenn drei Bedingungen zusammenkommen. Eine Befreiung gibt es auf Antrag, unter anderem für eine elektrisch betriebene Wärmepumpe (§§ 3 bis 5 und 7). Wir rechnen beide Wege in einer Energieberatung für Ihr Haus durch.

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Zwei Personen begrüßen sich am Gartentor eines Backstein-Bungalows, die eine mit Mappe auf dem Gehweg, an dem ein Streifen aus neuerem Asphalt verläuft

Welche Straßen zum Wärmevorranggebiet gehören

Ein Lageplan legt fest, wo die Satzung gilt. Er gehört nach § 2 Abs. 5 ebenso zur Satzung wie die „Liste der Straßen im Wärmevorranggebiet“, und diese Liste nennt für 90 Straßen jede Hausnummer mit einem Status.

Das Straßenverzeichnis nach Status

  • 571 · „Anschluss wird bei Interesse erstellt“Haus im Wärmevorranggebiet, ohne direkten Anschluss an das vorhandene Netz
  • 401 · „bereits angeschlossen“
  • 262 · „Anschluss möglich“Wärmeleitung direkt in der Nähe des Hauses
  • 7 · „Anschluss vorhanden nicht angeschlossen“
  • 5 · „Contracting StwG“
Anlage zur Fernwärmesatzung, Datei vom 16. November 2021: 1.246 Zeilen in 90 Straßen, ausgezählt am 26. September 2026. Eine Zeile kann mehrere Hausnummern umfassen.

Für die Anschlusspflicht nach § 5 zählt aber auch, ob in Ihrer Straße eine betriebsfertige Fernwärmeleitung liegt. Die Liste gibt dazu den Netzstand von 2021 wieder. Welche Straßen inzwischen eine betriebsfertige Leitung haben, nennt die Stadt im Straßenverzeichnis zu ihrer amtlichen Bekanntmachung vom 17. Juli 2026. Der Verfügbarkeitscheck der Stadtwerke Geesthacht zeigt auf einer Karte, wie weit die Leitungen heute reichen.

Fast drei Viertel der Häuser heizen mit Gas

Nach dem Zensus 2022 werden in Geesthacht 5.562 von 7.459 Gebäuden mit Wohnraum hauptsächlich mit Gas beheizt, also 74,6 Prozent (Stichtag 15. Mai 2022, Tabelle 3.5 des Statistikamts Nord). Das sind knapp elf Prozentpunkte mehr als im Kreis Herzogtum Lauenburg (63,9 Prozent) und knapp 15 mehr als in Schleswig-Holstein (59,9 Prozent). Mit Fernwärme werden dagegen 642 Gebäude beheizt. Das Gasverteilnetz erschließt außerdem das gesamte Siedlungsgebiet, so der kommunale Wärme- und Kälteplan der Stadt (S. 16).

Muss an die Fernwärme, wer in Geesthacht den Gaskessel tauscht?

Ja, wenn keine Befreiung greift und die drei Bedingungen aus § 5 der Fernwärmesatzung zusammenkommen: In der Straße liegt eine betriebsfertige Fernwärmeleitung, das Grundstück fällt unter das Anschlussrecht der Satzung, und auf ihm sollen Anlagen für Heizung oder Warmwasser betrieben werden. Hatte ein Haus schon eine eigene Heizung, als die Leitung in seine Straße kam, gilt eine Befreiung zwar als erteilt (§ 7 Abs. 2). Sie erlischt aber, sobald die Heizung grundlegend geändert oder saniert wird, etwa weil ein neuer Kessel, eine neue Therme oder ein neuer Brenner nötig wäre oder Brennstoff oder Technik wechseln sollen (§ 7 Abs. 3). Umgekehrt kann der Anschluss versagt werden, wenn er mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, etwa wegen der Lage des Grundstücks (§ 4).

Wer angeschlossen ist, muss seinen gesamten Wärmebedarf aus dem Netz decken (§ 6). In einer Wohnungseigentümergemeinschaft trifft die Pflicht die Gemeinschaft, nicht den einzelnen Eigentümer (§ 8).

Gibt es eine Befreiung für eine Wärmepumpe?

Ja, die Geesthachter Fernwärmesatzung sieht eine vor. Wer eine emissionsfreie Anlage betreibt, kann sich auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien lassen, sofern in der Umgebung keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Die Satzung nennt als Beispiele Solarthermie, elektrisch betriebene Wärmepumpen und Geothermie (§ 7 Abs. 4). Die Befreiung wird allerdings widerruflich oder befristet erteilt (§ 7 Abs. 7).

In Geesthacht hängt es auch von der Lage ab, welche Wärmepumpe zum Grundstück passt. Der Wärme-Kälte-Plan sieht die besten Voraussetzungen für Erdwärmesonden im westlichen Stadtgebiet westlich der Geesthachter Straße, nordöstlich der Bahntrasse und nördlich des Rosenwegs einschließlich Besenhorst. Westlich der Bahntrasse, in der Oberstadt und im Süden von Grünhof-Tesperhude liegt der Fokus dagegen eher auf Luft-Wärmepumpen (S. 116).

Vier Bescheinigungen für drei Wärmenetze

Wer Fernwärme bezieht, braucht für die Berechnung des Primärenergiebedarfs, etwa im Energiebedarfsausweis oder im Effizienzhaus-Nachweis, den Primärenergiefaktor der gelieferten Wärme. Die Stadtwerke Geesthacht betreiben nach dem Wärme-Kälte-Plan drei Wärmenetze (S. 14). Sie haben aber vier Bescheinigungen veröffentlicht, alle ausgestellt am 9. November 2020:

Beschei­nigung fürPrimär­energie­faktorgültig bis
Geesthacht0,249. November 2030
Wärmenetz Innenstadt0,379. November 2027
Wärmenetz Besenhorst0,529. November 2027
Wärmenetz Düneberg0,669. November 2027

Welcher Wert gehört zu welchem Netz? Der Wärme-Kälte-Plan nennt im Text für das Wärmenetz Geesthacht 0,24 (S. 14) und führt in seiner Tabelle die Innenstadt mit 0,37 (S. 15). Wir klären deshalb vor jeder Berechnung, welcher Wert für Ihr Haus gilt.

Macht der Wärme-Kälte-Plan Vorgaben für Ihr Haus?

Nein, der Wärme-Kälte-Plan selbst macht keine Vorgaben. Die Ratsversammlung hat ihm am 14. März 2025 zugestimmt, doch nach eigener Aussage hat er nach dem Wärmeplanungsgesetz keine konkreten Rechtsfolgen für Eigentümer (S. 9). Wärmenetzgebiete nach diesem Gesetz sind in Geesthacht nicht vorgesehen, so die Stadt in ihrer Bürgerinformation vom 15. November 2024. Dort betont sie auch, dass die Fernwärmesatzung mit einer solchen Festlegung nicht gleichzusetzen ist; die Satzung gilt seit Dezember 2021, unabhängig vom Plan.

Anschluss oder Befreiung: vor dem Auftrag klären

Wer in Geesthacht mit Gas heizt und ein Haus im Wärmevorranggebiet hat, wählt beim nächsten Kesseltausch also nicht nur ein neues Gerät. Er entscheidet zwischen dem Anschluss an die Fernwärme und einer Befreiung für eine emissionsfreie Heizung. Diese Entscheidung gehört vor den Auftrag an den Heizungsbauer, denn schon ein neuer Brenner lässt die bisherige Befreiung erlöschen.

Außerhalb des Gebiets gilt die Satzung nicht. Dort zählt, was Bundes- und Landesrecht beim Heizungstausch verlangen; unser Ratgeber zum Gebäude­modernisierungs­gesetz fasst zusammen, was der Bund vorschreibt.

Zwei Personen in einem hellen Hauswirtschaftsraum an einer kompakten weißen Übergabestation der Fernwärme, die an der gefliesten Wand hängt
Wer angeschlossen ist, muss seinen gesamten Wärmebedarf aus dem Netz decken (§ 6).

Erst der Förderantrag, dann der Handwerker

Bei der Förderung kommt es auf die Reihenfolge an: erst der Antrag, dann der Auftrag. Das gilt schon für die Energieberatung selbst, die der Bund bezuschusst. Den Antrag dafür stellen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie, bevor die Beratung beginnt. Der Ratgeber zu den Kosten eines Energieberaters erklärt Preise und Zuschuss.

Für Dämmung, Fenster und Heizung gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch dort kommt der Antrag, bevor Sie einen Handwerker verbindlich beauftragen. Stehen Dämmung oder Fenster in Ihrem Sanierungsfahrplan, kann unter bestimmten Bedingungen der iSFP-Bonus hinzukommen.

Zwei Elbbrücken, eine halbe Stunde

Hohnstorf (Elbe), wo wir unseren Sitz haben, liegt auf der niedersächsischen Seite, Geesthacht am anderen Ufer. Beide Wege führen deshalb über eine Brücke: Über die Elbbrücke bei Lauenburg und die B 5 sind es bis zum Rathaus rund 21 Kilometer, ohne Verkehr gut eine halbe Stunde. Der Weg über die Elbuferstraße und die Elbbrücke bei Geesthacht ist gut zwei Kilometer länger und nicht schneller (Routenberechnung auf OpenStreetMap-Daten, Stand 26. September 2026). Wir haben in Geesthacht keine Geschäftsräume, sondern kommen zu Ihnen ans Haus.

Auch Hauseigentümer in Schwarzenbek beraten wir; die Stadt gehört zur selben Region Sachsenwald-Elbe, deren Mittelzentrum Geesthacht ist.

Wer Ihr Haus aufnimmt und durchrechnet

Die Beratung übernimmt Alexander Börgel selbst. Er hat Energietechnik studiert (M. Sc.) und den Basiskurs Energieberatung sowie den Vertiefungskurs Wohngebäude abgeschlossen. Außerdem ist er in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) eingetragen. Das ist für Sie keine Formalie: Bei Zuschüssen zu Dämmung und Fenstern, beim Bonus aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und bei einer geförderten Baubegleitung verlangt die Bundesförderung einen Experten aus dieser Liste.

Beim Termin an Ihrem Gebäude nehmen wir Dach, Wände, Fenster, Heizung und vorhandene Unterlagen auf. Daraus erstellen wir, was Ihr Vorhaben braucht: den Sanierungsfahrplan, einen Energiebedarfsausweis nach DIN V 18599 oder die Bestätigungen für Ihren Förderantrag. Auf Wunsch begleiten wir auch die Umsetzung bis zum Nachweis bei der Förderstelle.

Der Vor-Ort-Termin findet bei Ihnen in Geesthacht statt — die Datenaufnahme geschieht am Gebäude.

Vor dem Kesseltausch rechnen wir Fernwärmeanschluss und Wärmepumpe für Ihr Haus durch.

beratung@newenergymetrics.com