Energieberater für Hohnstorf (Elbe): Heizöl hinter dem Elbdeich

Nahezu die gesamte Wohnbebauung von Hohnstorf liegt nach der Hochwasserkarte des Landes hinter dem Elbdeich in einem Risikogebiet nach § 78b Wasserhaushaltsgesetz — und dort sind Heizölanlagen, die am 5. Januar 2018 schon bestanden, bis zum 5. Januar 2033 hochwassersicher nachzurüsten, soweit das wirtschaftlich vertretbar ist.

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Grasbewachsener Deich mit Weg auf der Krone, links Gärten und tiefer liegende Häuser, rechts gemähte Wiesen mit Heuballen und weidenden Kühen

Was „Risikogebiet“ hier bedeutet

So steht es in § 78c des Gesetzes. Es spricht von der Heizölverbraucheranlage und meint damit nicht allein den Kessel, sondern auch Tank und Leitungen. Risikogebiet heißt: Nach der Gefahrenkarte würde die Fläche bei einem Extremhochwasser überschwemmt, einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit. Die Karte (Stand 11. Februar 2026) ist Information, keine Auskunft: Verbindlich für ein einzelnes Grundstück ist nach Angabe des Landesbetriebs die zuständige Behörde, in der Regel der Landkreis.

  • Elbe
  • Vor dem Deich
  • Elbdeich
  • Hinter dem Deich
Schema, nicht maßstäblich. Gebietsgrenzen: Hochwasserkarte des NLWKN, Stand 11. Februar 2026.

Darf in Hohnstorf noch eine neue Ölheizung eingebaut werden?

Im Risikogebiet ist eine neue Heizölverbraucheranlage verboten, wenn andere, weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Wie geplant errichtet werden darf sie, wenn das Vorhaben der Behörde spätestens sechs Wochen vorher mit vollständigen Unterlagen angezeigt wurde und die Behörde binnen vier Wochen weder untersagt noch Anforderungen gestellt hat. Wer eine bestehende Anlage wesentlich ändert, muss sie schon zu diesem Zeitpunkt hochwassersicher nachrüsten, nicht erst 2033. Vor dem Deich, im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, gelten strengere Regeln.

Ob es zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten eine Alternative gibt, ist also keine Formsache, sondern eine Rechnung. Der Wärmeplan der Samtgemeinde empfiehlt für die Gebiete ohne Wärmenetz, zu denen Hohnstorf gehört, eine dezentrale Versorgung. Wo heute vorrangig mit Gas und Öl geheizt wird, sei meist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die Lösung mit den geringsten Wärmegestehungskosten (S. 73). Für ein bestimmtes Haus rechnen wir beides durch: Nachrüstung und Umstieg. Was das Bundesrecht beim Heizungstausch zusätzlich verlangt, erklärt der Ratgeber zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Mehr als jedes fünfte Haus stammt aus den Siebzigern

205 der 894 Gebäude mit Wohnraum in Hohnstorf sind zwischen 1970 und 1979 entstanden. Das sind 22,9 Prozent. Im Landkreis Lüneburg liegt der Anteil dieser Baujahre bei 13,6 Prozent, in Niedersachsen bei 14,4 Prozent. Quelle: Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022 (Regionaltabelle des Landesamts für Statistik Niedersachsen).

Die erste Wärmeschutzverordnung trat am 1. November 1977 in Kraft. Die Baualtersklasse 1970–1979 reicht damit zu fast acht von zehn Jahren in die Zeit davor. Was an einem Haus aus diesen Jahren seither erneuert wurde, ist von Haus zu Haus verschieden; ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet die nächsten Schritte.

Was der Wärmeplan für Hohnstorf vorsieht

Der kommunale Wärmeplan der Samtgemeinde Scharnebeck, beschlossen am 20. Mai 2026, sieht in Hohnstorf eines von drei Gebieten, die als Fokusgebiet Sanierung in Frage kommen: entlang des Robert-Garbe-Wegs bis zum Fasanenring, überwiegend Wohngebäude der Jahre 1949 bis 1980, mit einer Wärmedichte von über 200 Kilowattstunden je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (S. 93).

Eine Pflicht folgt daraus nicht. Der Plan ist nach eigener Aussage ein informelles, strategisches Instrument ohne rechtliche Außenwirkung, und mit seinen Gebieten ist ausdrücklich keine Verpflichtung verbunden, ein bestimmtes Heizsystem zu errichten und zu nutzen (S. 72 und 73). Eine Wärmenetzeignung stellt er entlang der Adendorfer Straße und der Hauptstraße in Scharnebeck fest (S. 72).

Für die drei Gebiete schlägt der Plan quartiersweite Energiekonzepte, Informationsveranstaltungen und einen Quartierslotsen vor (S. 95). Ein solches Konzept beschreibt aber das Gebiet, nicht Dach, Wände und Heizung eines bestimmten Hauses, und ein Fahrplan für das eigene Haus muss darauf nicht warten.

Nachrüsten oder umsteigen?

Wer in Hohnstorf mit Heizöl heizt, steht bei jeder Entscheidung über diese Anlage vor derselben Frage: hochwassersicher nachrüsten oder auf einen anderen Energieträger umsteigen. Die Antwort gehört vor den Auftrag an den Heizungsbauer, denn schon eine wesentliche Änderung löst die Nachrüstpflicht aus.

Wer ein Haus aus den Siebzigern kauft oder erbt, stellt dieselbe Frage am besten zusammen mit Dach, Wänden und Fenstern. Wird die Hülle gedämmt, sinkt die Heizlast, und eine neue Heizung kann kleiner ausfallen.

Zwei Personen tragen einen Umzugskarton zu einem Bungalow im Stil der Siebziger aus rotbraunem Backstein, dahinter ein Deich mit Schafen
205 der 894 Gebäude mit Wohnraum in Hohnstorf sind zwischen 1970 und 1979 entstanden. Quelle: Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022. Was an einem Haus aus diesen Jahren seither erneuert wurde, ist von Haus zu Haus verschieden; ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet die nächsten Schritte.

Unser Sitz ist im Ort

Unser Sitz ist in Hohnstorf, und keine Adresse der Gemeinde liegt mehr als vier Kilometer Fahrstrecke entfernt. Kunden empfangen wir dort nicht, denn die Daten nehmen wir an Ihrem Gebäude auf. Auch Eigentümer in Lauenburg/Elbe beraten wir; die Stadt liegt gegenüber, rund 650 m Luftlinie und rund 6 km über die Elbbrücke.

Mehr über den Ort selbst erfahren Sie auf der Website der Gemeinde Hohnstorf (Elbe).

Wer Sie berät

Die Beratung übernimmt Alexander Börgel selbst. Er hat Energietechnik studiert (M. Sc.) und den Basiskurs Energieberatung sowie den Vertiefungskurs Wohngebäude abgeschlossen. Außerdem ist er in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) eingetragen. Das ist für Sie keine Formalie: Bei Zuschüssen zu Dämmung und Fenstern, beim Bonus aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und bei einer geförderten Baubegleitung verlangt die Bundesförderung einen Experten aus dieser Liste.

Beim Termin an Ihrem Gebäude nehmen wir Dach, Wände, Fenster, Heizung und vorhandene Unterlagen auf. Daraus erstellen wir, was Ihr Vorhaben braucht: den Sanierungsfahrplan, einen Energiebedarfsausweis nach DIN V 18599 oder die Bestätigungen für Ihren Förderantrag. Auf Wunsch begleiten wir auch die Umsetzung bis zum Nachweis bei der Förderstelle.

Förderung: die Reihenfolge zählt

Bei der Förderung kommt es auf die Reihenfolge an: erst der Antrag, dann der Auftrag. Das gilt schon für die Energieberatung selbst, die der Bund bezuschusst. Den Antrag dafür stellen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie, bevor die Beratung beginnt. Der Ratgeber zu den Kosten eines Energieberaters erklärt Preise und Zuschuss.

Für Dämmung, Fenster und Heizung gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch dort kommt der Antrag, bevor Sie einen Handwerker verbindlich beauftragen. Stehen Dämmung oder Fenster in Ihrem Sanierungsfahrplan, kann unter bestimmten Bedingungen der iSFP-Bonus hinzukommen.

Der Vor-Ort-Termin findet bei Ihnen in Hohnstorf (Elbe) statt — die Datenaufnahme geschieht am Gebäude.

Heizen Sie mit Öl, rechnen wir Nachrüstung und Umstieg mit.

beratung@newenergymetrics.com