QNG-Zertifizierung: Was das Siegel verlangt, wer es vergibt und was es kostet
Von Alexander Börgel · Stand: Oktober 2026 · 15 Min. Lesezeit

Was ist das QNG-Siegel?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, die über ihren ganzen Lebenszyklus nachhaltig geplant und gebaut sind. Das Bundesbauministerium ist Siegelgeber, akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben das Siegel, und zwar in zwei Stufen: PLUS und PREMIUM. Für Bauherren zählt es vor allem, weil es in der Neubauförderung des Bundes den höchsten Kreditrahmen öffnet.
Beim QNG geht es um mehr als den Energiebedarf. Das Siegel betrachtet die Treibhausgase von der Herstellung der Baustoffe über 50 Jahre Nutzung bis zum Rückbau, die Herkunft des Holzes, Schadstoffe in Baumaterialien und bei größeren Wohnhäusern die Barrierefreiheit. Dazu kommen Komfort, Schallschutz, Lebenszykluskosten und die Qualität der Planung. Diese Punkte prüft ein registriertes Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (qng.info, Anforderungen).
Das Siegel gibt es seit Juli 2021. Bis Ende März 2026 hat es nach Angaben des Bundesbauministeriums 10.000 Wohneinheiten ausgezeichnet, verteilt auf an die 1.700 fertiggestellte Wohngebäude. Rund 82 Prozent der Urkunden gingen an Ein- und Zweifamilienhäuser, etwa 85 Prozent der Wohnungen liegen dagegen in Mehrfamilienhäusern. „Die 10.000. Wohneinheit belegt, dass die Kriterien praxistauglich sind und in der Breite der Immobilienwirtschaft akzeptiert werden“, schreibt das Ministerium (Bundesbauministerium, 30. März 2026).
Das QNG ist freiwillig. Der Beitrag zu KfW 297 und 298 erklärt, wie die Neubauförderung funktioniert, in der es den höchsten Kreditrahmen öffnet. Hier geht es um das Siegel selbst und um den Weg dorthin.
Wer vergibt das QNG-Siegel – und wer macht was?
Das Siegel vergibt nicht das Ministerium, sondern eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die Sie selbst beauftragen. Das Bundesbauministerium ist Siegelgeber und legt die Regeln fest. Ein Berater für Nachhaltigkeit plant den Weg zum Siegel. Für die KfW-Förderung kommt der Energieeffizienz-Experte hinzu: Er verantwortet die Nachweise zu Effizienzhaus 40 und Ökobilanz und prüft am Ende, ob das Zertifikat vorliegt.
Die Rollen sind klar getrennt. „Das Bundesbauministerium übt als Inhaber des Qualitätssiegels selbst keine Überwachungs- oder Bewertungstätigkeit aus“, heißt es auf der Seite „Das Qualitätssiegel“ von qng.info.
Zertifizierungsstelle kann nur eine Organisation werden, die die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach der Norm ISO/IEC 17065 akkreditiert hat. „Natürliche Personen sind ausgeschlossen“ (qng.info, Akkreditierung). Kein einzelner Berater kann Ihnen das Siegel also ausstellen.
Welche Stelle kommt für Sie in Frage? Für Wohngebäude nennt qng.info derzeit vier Zertifizierungsstellen. Eine davon prüft Wohngebäude nur für öffentliche Auftraggeber, für private Bauherren bleiben also drei. Der Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau (NaWoh) zertifiziert erst Gebäude ab drei Wohneinheiten. Für ein Einfamilienhaus kommen damit das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN) und die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in Frage.
| Rolle | Wer | Aufgabe |
|---|---|---|
| Siegelgeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) | legt die Anforderungen fest, prüft selbst keine Gebäude |
| Zertifizierungsstelle | akkreditierte Organisation; für private Wohngebäude BiRN, DGNB oder NaWoh | Ihr Vertragspartner: prüft die Nachweise und vergibt das Siegel |
| Berater für Nachhaltigkeit (je nach System Auditor oder Koordinator) | frei wählbar, ohne staatliche Qualifikationsvorgabe | Pre-Check, Zielvereinbarung, Pflichtenheft, Nachweise sammeln und einreichen |
| Energieeffizienz-Experte | aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes | Verantwortung für Effizienzhaus-Nachweis und Ökobilanz gegenüber der KfW (gegebenenfalls zusammen mit dem Berater für Nachhaltigkeit oder Dritten), Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung, formale Prüfung des Zertifikats |
Quellen: qng.info, Informationen für Bauherren; QNG-FAQ Nr. 10.1 und 11.1; Technische Mindestanforderungen (TMA) der KfW, 600 000 5054, Abschnitt 5; abgerufen am 3. Oktober 2026.
Der Energieeffizienz-Experte prüft das Zertifikat in der Bestätigung nach Durchführung nur formal: ob es zur beantragten Stufe und zur Adresse des Gebäudes passt und von einer akkreditierten Stelle stammt (TMA 600 000 5054). Bei NewEnergyMetrics übernimmt Alexander Börgel im klimafreundlichen Neubau die Rolle des Energieeffizienz-Experten. Er ist in der Energieeffizienz-Expertenliste auch für die Neubauprogramme eingetragen (Stand: 3. Oktober 2026).
Was verlangt das QNG – und worin unterscheiden sich PLUS und PREMIUM?
Das QNG verlangt zweierlei. Erstens muss das Gebäude nach einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen zertifiziert sein. Zweitens gelten vier Mindestanforderungen des Bundes: Treibhausgase und Primärenergie im Lebenszyklus, Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft, Schadstoffvermeidung und, ab sechs Wohnungen, Barrierefreiheit. PLUS und PREMIUM unterscheiden sich ausschließlich bei diesen vier Anforderungen.
| Anforderung (Wohngebäude) | QNG-PLUS | QNG-PREMIUM |
|---|---|---|
| Treibhausgase im Lebenszyklus, höchstens | 24 kg CO₂-Äq. je m² und Jahr | 20 kg CO₂-Äq. je m² und Jahr |
| Primärenergie, nicht erneuerbar, im Lebenszyklus, höchstens | 96 kWh je m² und Jahr | 64 kWh je m² und Jahr |
| Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft (PEFC, FSC oder vergleichbar), mindestens | 50 % der neu eingebauten Hölzer | 80 % der neu eingebauten Hölzer |
| Schadstoffvermeidung | alle ausführenden Firmen vertraglich verpflichtet, die Firmen erklären die Einhaltung | Nachweis für alle neu eingebauten Materialien und Produkte |
| Barrierefreiheit (nur Neubau mit mehr als 5 Wohneinheiten) | 80 % der Wohnungen und der Gemeinschaftsflächen, 7 von 8 Kriterien „ready besuchsgeeignet“ | alle Wohnungen und Gemeinschaftsflächen, 7 von 8 Kriterien „ready plus“ |
Bezugsfläche: Netto-Raumfläche. Quellen: Anlage 3 zum QNG-Handbuch, Version 1.4 (Stand 19. Juli 2024), qng.info, Anforderungen, QNG-FAQ Nr. 4.4.1.
Den Treibhausgaswert von PLUS weisen Bauherren in der KfW-Grundstufe ohnehin nach. Die Grundstufe des Klimafreundlichen Neubaus verlangt eine Ökobilanz nach den Rechenregeln des QNG mit höchstens 24 Kilogramm CO₂-Äquivalenten je Quadratmeter Netto-Raumfläche und Jahr (TMA 600 000 5054). Das ist genau die Grenze von QNG-PLUS, gerechnet nach denselben Regeln auf dieselbe Fläche. Für das Siegel kommt also kein strengeres Klimaziel hinzu. Stattdessen verlangt es den Wert für die nicht erneuerbare Primärenergie, hier über den ganzen Lebenszyklus gerechnet, dazu die Holz- und Schadstoffnachweise und die Prüfung nach einem Bewertungssystem.
Der Schritt von PLUS zu PREMIUM verschärft die Grenzwerte unterschiedlich stark. Beim Treibhausgas sinkt die Grenze um ein Sechstel, von 24 auf 20 Kilogramm, bei der nicht erneuerbaren Primärenergie dagegen um ein Drittel, von 96 auf 64 Kilowattstunden. Dazu kommt der Einzelnachweis für jedes eingebaute Produkt statt einer Erklärung der Firmen.
Die Barrierefreiheit betrifft Einfamilienhäuser nicht. Laut amtlicher FAQ bezieht sie sich „nur auf neuerrichtete Wohngebäude (Neubau) mit mehr als 5 Wohneinheiten“. Bei Mehrfamilienhäusern greift sie damit erst ab der sechsten Wohnung. Von da an müssen bei PLUS mindestens 80 Prozent der Wohnungen die Kriterien erfüllen, bei sechs Wohnungen also fünf, denn 80 Prozent von sechs sind 4,8. Das QNG verlangt dabei nicht in jedem Fall einen Aufzug: Bis zu drei Vollgeschossen genügen vorbereitete Treppen- oder Plattformlifte (QNG-FAQ Nr. 4.4.7).

Wie läuft die QNG-Zertifizierung ab?
Die QNG-Zertifizierung beginnt in der Planung und endet erst nach der Fertigstellung. Ein Berater für Nachhaltigkeit prüft das Konzept in einem Pre-Check, Sie melden das Vorhaben bei einer Zertifizierungsstelle an, die Firmen bauen nach den vereinbarten Qualitäten, und am Ende reicht der Berater die Nachweise ein. Das Siegel gibt es frühestens, wenn das Gebäude vollständig nutzbar ist.
- Berater für Nachhaltigkeit beauftragen. Er klärt Bewertungssystem und Stufe und prüft im Pre-Check, ob das Siegel voraussichtlich erreichbar ist. Zielvereinbarung und Pflichtenheft halten fest, wer welchen Nachweis bis wann liefert.
- Bei der Zertifizierungsstelle anmelden. Mit dem Zertifizierungsvertrag steht fest, nach welcher Fassung der QNG-Regeln die Stelle prüft.
- Ausschreiben und bauen. Die Leistungsverzeichnisse enthalten die Schadstoffanforderungen. Bei PREMIUM prüft der Berater die Bauprodukte vor dem Einbau und führt Freigabelisten.
- Nachweise einreichen. Nach der Fertigstellung stellt der Berater die Unterlagen zusammen, die Zertifizierungsstelle prüft sie.
- Siegel erhalten. Sind alle Anforderungen erfüllt, vergibt die Stelle das Siegel und meldet es der Geschäftsstelle QNG. Verwenden dürfen Sie es aber erst, wenn ein Nutzungslizenzvertrag geschlossen ist.
Quellen: qng.info, Informationen für Bauherren; QNG-FAQ Nr. 3.3, 3.8, 6.1, 6.5 und 12.1.
Mit der KfW-Förderung laufen zwei Uhren nebeneinander. Sie beantragen den Kredit in der Regel vor dem ersten Bauvertrag, das Siegel kommt aber erst nach dem Bau. Nachweisen müssen Sie es mit der Bestätigung nach Durchführung, und zwar unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens und spätestens 36 Monate nach der Vollauszahlung des Kredits (KfW-Merkblatt 297/298, Stand 07/2026). Der Abschnitt zum Antragsablauf im Beitrag zu KfW 297 und 298 erklärt, wie der Antrag selbst abläuft.
Und zwischen Antrag und Siegel? Da gibt es nur zwei Anhaltspunkte. Ein Planungszertifikat bestätigt die geplanten Qualitäten schon vor der Fertigstellung, aber frühestens ab der Baugenehmigung und höchstens fünf Jahre lang (QNG-FAQ Nr. 6.3). Für die Stufen mit Effizienzhaus 40 verlangt die KfW beim Antrag dagegen keine Baugenehmigung. Wenn Sie früh beantragen, haben Sie zu diesem Zeitpunkt also noch kein Planungszertifikat, sondern nur den Pre-Check.
Der Pre-Check ist eine Prognose, keine Garantie. Laut amtlicher FAQ soll ein Berater für Nachhaltigkeit damit schon zur Antragstellung bestätigen, dass das Siegel voraussichtlich erreicht werden kann. Das Erreichen nach dem Bau könne dann „gesichert angenommen werden“, wenn der Pre-Check es darstellt und danach alle Beteiligten auf die vereinbarten Einzelziele hinarbeiten (Nr. 9.1). Ob das Siegel tatsächlich vergeben wird, entscheidet am Ende die Zertifizierungsstelle.

Warum fällt die Entscheidung für das Siegel vor dem ersten Bauvertrag?
Die Entscheidung für das QNG fällt vor dem ersten Bauvertrag, weil sich danach nur noch die Tür nach unten öffnet. In die KfW-Stufe „mit QNG“ wechseln Sie nur, solange noch kein Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrag geschlossen ist. Heraus kommen Sie dagegen bis zur Bestätigung nach Durchführung. Und für QNG-PLUS muss jede ausführende Firma vertraglich zur Schadstoffvermeidung verpflichtet sein.
Die FAQ der KfW zu 297/298 beschreibt beide Richtungen. Für den Wechsel nach oben verlangt sie, dass Sie auf die erste Zusage verzichten und einen neuen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass Sie „mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen“ haben. Wenn Sie ein neues Haus vom Bauträger kaufen, gilt laut Merkblatt schon der Kauf- oder Bauträgervertrag als Vorhabenbeginn. Nach unten geht es dagegen auch während des Baus.
| Zeitpunkt | in die Stufe „mit QNG“ | aus der Stufe „mit QNG“ |
|---|---|---|
| in der Bauplanung, vor Baubeginn und vor dem ersten Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrag | möglich: Verzicht und neuer Antrag | möglich: Verzicht und neuer Antrag |
| nach Baubeginn oder dem ersten Vertrag, während der Bauphase | ausgeschlossen | möglich: Meldung bis zur Bestätigung nach Durchführung, Zusagebetrag wird angepasst |
Eigene Gegenüberstellung nach der KfW-FAQ zu 297/298, abgerufen am 3. Oktober 2026.
Die zweite Regel steht im QNG selbst. QNG-PLUS darf ein Gebäude nur erhalten, wenn der Bauherr alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der Schadstoffanforderungen verpflichtet hat. Wer QNG-PLUS anstrebt, nimmt diese Klausel deshalb in jeden Bauvertrag auf. Fehlt sie in einem, ist sie mit dieser Firma nachträglich zu vereinbaren; ob die Nachweise dann genügen, entscheidet die Zertifizierungsstelle.
Für Bauherren, die beim ersten Bauvertrag noch schwanken, folgt daraus nach der KfW-FAQ: Im Programm 297/298 bleiben während des Baus nur aus der Stufe „mit QNG“ beide Ausgänge offen, mit Siegel oder ohne. Der Preis dafür sind die Beratung bis zum Pre-Check und das Risiko, dass der Zusagebetrag später auf höchstens 100.000 Euro je Wohneinheit sinkt. Die KfW-FAQ beantwortet nicht, was dann mit bereits ausgezahlten Beträgen geschieht; klären Sie das vor dem Antrag mit Ihrer Bank.
Den Effizienzhaus-Nachweis für die Stufe „mit QNG“, die Bestätigungen für die KfW und die Abstimmung mit Ihrem Berater für Nachhaltigkeit und der Zertifizierungsstelle übernehmen wir. Sprechen Sie uns an, bevor Sie den ersten Bauvertrag unterschreiben.
Was kostet eine QNG-Zertifizierung?
Für die QNG-Zertifizierung gibt es keine feste Summe. Die Kosten setzen sich laut amtlicher FAQ aus vier Blöcken zusammen: Planung und Beratung, Dokumentation und Nachweise, Gebühr der Zertifizierungsstelle, bauliche Mehrleistungen. Fest beziffert sind nur die Gebühren der Zertifizierungsstelle, bei BiRN für ein Einfamilienhaus 595 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Planung und Beratung machen nach der FAQ den größten Teil aus.
Die FAQ ist dabei deutlich: „Pauschale Aussagen können hierzu nicht getroffen werden“ (Nr. 6.4). Das Honorar des Beraters ist frei verhandelbar und in keiner Gebühr enthalten.
| Zertifizierungsstelle | Gebäude | Gebühr für das Siegel | vorab |
|---|---|---|---|
| BiRN, System BNK (Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau) | 1 Wohneinheit | 595 € | Vorzertifikat: weitere 595 € |
| BiRN, System BNK | 5 Wohneinheiten | 1.495 € | Vorzertifikat: weitere 1.495 € |
| NaWoh | 3 bis 12 Wohneinheiten | 6.000 € (Mitglieder von Vereinsmitgliedern: 5.500 €) | Pre-Check 1.400 €; mit Planungszertifikat 150 % der Siegelgebühr |
Alle Beträge netto zuzüglich Mehrwertsteuer, ohne Beraterhonorar. Stand: BiRN abgerufen am 3. Oktober 2026, NaWoh-Zertifizierungsordnung Version 1.9, gültig ab 1. Januar 2026.
Die Gebühr ist der kleinste Block, und je Wohnung sinkt sie mit der Größe des Hauses. Bei BiRN fällt sie von 595 Euro für eine Wohnung auf 299 Euro je Wohnung bei fünf (1.495 ÷ 5). Bei NaWoh sind es bei zwölf Wohnungen 500 Euro je Wohnung (6.000 ÷ 12). Zum Vergleich: Im Klimafreundlichen Neubau steigt der Kreditrahmen mit dem Siegel um 50.000 Euro je Wohnung.
Die Gebühr entscheidet deshalb nicht, ob sich das Siegel rechnet. Das tun das Beraterhonorar, die baulichen Mehrkosten und der Zinsabstand zu Ihrer Bank. Jeder Prozentpunkt Abstand ist auf 50.000 Euro in den tilgungsfreien Jahren 500 Euro im Jahr wert, wie die Rechnung zum Zinsabstand im Beitrag zu KfW 297 und 298 zeigt. Im Klimafreundlichen Neubau sind Nachhaltigkeitsberatung und Zertifizierung förderfähig, sie laufen also über denselben Kredit.
Wo bringt das QNG-Siegel Förderung?
Das QNG-Siegel bringt an vier Stellen Förderung. Im Klimafreundlichen Neubau der KfW steigt der Kredithöchstbetrag um 50.000 Euro je Wohneinheit, in „Wohneigentum für Familien“ ebenso. In der Sanierung zum Effizienzhaus bringt es derzeit fünf Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss. Bei neuen Mietwohnungen mit Bauantrag bis 30. September 2029 ist es eine Voraussetzung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG.
| Wo | Was das Siegel bringt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| KfW 297/298, Klimafreundlicher Neubau | Kredit bis 150.000 statt 100.000 € je Wohneinheit | Effizienzhaus 40 mit Ökobilanz und QNG-PLUS oder -PREMIUM |
| KfW 300, Wohneigentum für Familien | je nach Kinderzahl 220.000 bis 270.000 statt 170.000 bis 220.000 € | wie oben, dazu Einkommensgrenze |
| KfW-Kredit 261 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Sanierung zum Effizienzhaus | Tilgungszuschuss 5 Prozentpunkte höher, etwa Effizienzhaus 40: 15 statt 10 %; Zertifizierung mitgefördert | „Nachhaltigkeits-Klasse“: derzeit mit QNG-PLUS, als Übergangsregel |
| § 7b EStG, neue Mietwohnungen | Sonderabschreibung bis 5 % jährlich, vier Jahre lang, auf höchstens 4.000 € je m² | Bauantrag bis 30. September 2029, Effizienzhaus 40 mit QNG-Nachweis, Baukosten höchstens 5.200 € je m² Wohnfläche |
Stand: 3. Oktober 2026. Quellen: KfW-Merkblatt 297/298 (07/2026), KfW-Merkblatt 261 (09/2026) und KfW-Programmseiten 300 und 261; Förderrichtlinie BEG Wohngebäude vom 17. August 2026, Nr. 5.1; § 7b Abs. 1 bis 3 EStG. Förderung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Einen besseren Zins bringt das Siegel im Neubau nicht, nur mehr Kredit. Achten Sie außerdem auf die Begriffe: Die Stufe mit Siegel heißt in der Sanierungsförderung und im Steuerrecht „Nachhaltigkeits-Klasse“, im Neubauprogramm dagegen „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“.
Auch eine Komplettmodernisierung kann das Siegel bekommen, doch in der Sanierungsförderung ist seine Rolle im Umbruch. Nach der Förderrichtlinie BEG Wohngebäude vom 17. August 2026 erreicht ein Gebäude die Nachhaltigkeits-Klasse künftig über eine Ökobilanz: Es muss dann eine Anforderung an die Treibhausgase im Lebenszyklus einhalten. Bis die KfW den Stichtag bekannt gibt, gilt als Übergangsregel weiter das Zertifikat einer akkreditierten Stelle nach QNG-PLUS (Nr. 5.1). Was in der Sanierung sonst gilt, steht im Beitrag zur BEG-Förderung.
Die Sonderabschreibung setzt unter anderem voraus, dass die Wohnung im Jahr der Fertigstellung und in den neun Folgejahren vermietet wird. Ihr Steuerberater klärt, ob sie sich für Sie lohnt.
In Hamburg fördert die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) außerdem die Ökobilanz selbst. Nach der Förderrichtlinie Nachhaltiges Bauen (gültig ab 13. März 2026) bezuschusst das Modul Ökobilanzierung 60 Prozent des Honorars, höchstens 10.000 Euro je Förderfall, für freifinanzierte Wohnflächen in Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Die Ökobilanz folgt den QNG-Regeln, das Siegel selbst ist dort aber keine Bedingung.
Wird das QNG ab 2028 Pflicht?
Nein, nach geltendem Recht bleibt das QNG-Siegel freiwillig. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verlangt ab 2028 zwar eine Ökobilanz für große Neubauten und ab 2030 für alle Neubauten. Es fordert aber nur die Berechnung der Treibhausgase im Lebenszyklus und einen Bericht zum Energieausweis, keinen Grenzwert und kein Siegel. Die Berechnung folgt der DIN SPEC 91606, nicht dem QNG.
Die Pflicht steht in § 88b GModG, und zwar in der Fassung, die ab 1. Januar 2027 gilt (BGBl. 2026 I Nr. 226). Ab dem 1. Januar 2028 gilt sie für Neubauten mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche, ab dem 1. Januar 2030 für alle Neubauten. Ausstellen darf den Bericht nur, wer zusätzlich eine Fortbildung in angewandter Ökobilanz abgeschlossen hat (§ 88c GModG).
Für ein Einfamilienhaus heißt das: Das Gesetz verlangt die Ökobilanz erst ab 2030, die Neubauförderung schon heute. Der Beitrag zum GModG 2026 erklärt, was das Gesetz ab 2027 außerdem ändert.
Häufige Fragen
Gilt die Barrierefreiheit des QNG auch für ein Einfamilienhaus?
Nein. Die Anforderung an die Barrierefreiheit bezieht sich laut amtlicher QNG-FAQ nur auf neu errichtete Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser bis fünf Wohnungen entfällt sie. Ab der sechsten Wohnung müssen bei QNG-PLUS mindestens 80 Prozent der Wohnungen und der Gemeinschaftsflächen sieben von acht Kriterien des Standards „ready besuchsgeeignet“ erfüllen, bei QNG-PREMIUM alle Wohnungen und Gemeinschaftsflächen sieben von acht Kriterien „ready plus“.
Was bedeutet „QNG-ready“ – gibt es QNG-zertifizierte Produkte?
Nein. Das QNG kann laut amtlicher FAQ ausschließlich für Gebäude vergeben werden, Produkte können nicht nach QNG zertifiziert werden. Wird ein Baustoff als „QNG-ready“ beworben, ist das eine Herstelleraussage oder ein privates Label, kein Siegel des Bundes. Das Bundesbauministerium ist nach eigener Mitteilung nicht Ansprechpartner für ein privates „QNG ready Zertifikat“. Die Zertifizierungsstelle prüft am ganzen Gebäude, ob die verwendeten Produkte die Anforderungen erfüllen.
Kann ich das QNG-Siegel nachträglich bekommen?
Das Siegel gibt es ohnehin erst nach der Fertigstellung, wenn das Gebäude vollständig nutzbar ist. Planen müssen Sie es aber vorher. Für QNG-PLUS müssen alle ausführenden Firmen vertraglich zur Schadstoffvermeidung verpflichtet sein, und in die KfW-Förderstufe „mit QNG“ wechseln Sie nur, solange noch kein Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrag geschlossen ist. Wer erst nach dem Bau an das Siegel denkt, muss die fehlenden Nachweise nachträglich beschaffen; die Zertifizierungsstelle klärt, ob das gelingt.
Was passiert, wenn das QNG-Siegel nicht erreicht wird?
In der KfW-Förderung melden Sie das bis spätestens zur Bestätigung nach Durchführung. Laut KfW-FAQ passt die KfW dann in der bestehenden Zusage Verwendungszweck und Zusagebetrag an. Erfüllt das Haus die übrigen Anforderungen, gilt die Stufe ohne Siegel mit einem Kredithöchstbetrag von 100.000 statt 150.000 Euro je Wohneinheit. Die FAQ beantwortet nicht, was mit bereits ausgezahlten Beträgen geschieht; klären Sie das mit Ihrer Bank. Verringern lässt sich das Risiko, indem ein Berater für Nachhaltigkeit schon zur Antragstellung per Pre-Check einschätzt, ob das Siegel voraussichtlich erreichbar ist.
Wie lange gilt das QNG-Siegel?
Die amtliche QNG-FAQ nennt keine feste Laufzeit. Das Siegel bezieht sich auf den Tag der Zertifizierungsentscheidung und endet erst, wenn wesentliche bauliche Änderungen die geprüften Qualitäten nicht nur unwesentlich verschlechtern. Werden die Anforderungen später verschärft, bleibt ein ausgestelltes Siegel gültig; es weist dann den Standard zum Zeitpunkt der Zertifizierung aus. Anders das Planungszertifikat vor der Fertigstellung: Es gilt höchstens fünf Jahre und endet auch, wenn die Baugenehmigung erlischt.
Muss der Berater für Nachhaltigkeit eine bestimmte Qualifikation haben?
Eine staatliche Vorgabe gibt es nicht. Weder das QNG noch die Förderrichtlinien stellen konkrete Anforderungen an die Qualifikation, und der Bund veröffentlicht keine Beraterliste. Die Anbieter der Bewertungssysteme können Anforderungen stellen; sie bilden ihre Berater meist selbst aus. Die Berater heißen je nach System Auditor oder Koordinator. Die Zertifizierungsstellen führen Listen solcher Berater auf ihren Internetseiten.
Reicht beim Fertighaus das Zertifikat der Baureihe?
Einige Fertighaushersteller haben laut amtlicher QNG-FAQ Baureihen zertifizieren lassen. Für die KfW-Förderung prüft der Energieeffizienz-Experte in der Bestätigung nach Durchführung aber, ob das Zertifikat zur beantragten Stufe und zum beantragten Gebäude mit seiner Adresse passt und von einer akkreditierten Stelle stammt. Lassen Sie sich deshalb vor Vertragsschluss schriftlich bestätigen, dass Ihr Haus ein Zertifikat erhält, das diese Prüfung besteht.
Brauche ich das QNG-Siegel für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?
Für neue Mietwohnungen aus Bauanträgen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September 2029 ja. § 7b EStG verlangt dann ein Gebäude, das die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt und dies durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachweist. Dazu kommen unter anderem Baukosten von höchstens 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und die Vermietung im Jahr der Fertigstellung und in den neun Folgejahren. Ihr Steuerberater klärt, ob sich die Abschreibung für Sie lohnt.
Gibt es das QNG-Siegel auch für eine Sanierung?
Ja, für eine Komplettmodernisierung, bei der die Rohbausubstanz weitgehend erhalten bleibt; die Siegelvariante für Wohngebäude gilt seit 2023 für Neubau und Komplettmodernisierung. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bringt die „Nachhaltigkeits-Klasse“ im KfW-Kredit 261 derzeit fünf Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss als die Klasse Erneuerbare Energien. Nachgewiesen wird sie heute mit QNG-PLUS; beantragen dürfen Sie sie laut KfW erst, wenn für Ihren Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht ist. Nach der Förderrichtlinie vom 17. August 2026 ist das Siegel dort aber nur noch eine Übergangsregel: Künftig wird die Nachhaltigkeits-Klasse über eine Ökobilanz nachgewiesen, den Stichtag gibt die KfW bekannt.
Was ist der Unterschied zwischen QNG und DGNB?
Die DGNB betreibt ein Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen und ist zugleich eine der Zertifizierungsstellen für das QNG. Das QNG ist das staatliche Siegel, das auf solchen Bewertungssystemen aufbaut. Wenn ein Gebäude nach einem registrierten System wie dem der DGNB, dem Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK) oder NaWoh zertifiziert ist und zusätzlich die Mindestanforderungen des Bundes erfüllt, erhält es von der Zertifizierungsstelle auch das QNG in der Stufe PLUS oder PREMIUM.
Wo finde ich einen Berater für Nachhaltigkeit in Norddeutschland?
Über die Zertifizierungsstellen: Diese führen Listen solcher Berater auf ihren Internetseiten. Die Auditorenliste des BiRN etwa nennt für das Postleitzahlengebiet 2 im Norden 99 Einträge (Stand 1. September 2026). Fehlt vor Ort ein passender Berater, empfiehlt die amtliche QNG-FAQ, mit einem Berater aus einer anderen Region zusammenzuarbeiten, der das Vorhaben gemeinsam mit einer Energieberatung aus der Region umsetzt.