Bestandsmodernisierung

Effizienzhaus-Stufen: Was die Zahl bedeutet und welche Stufen es heute gibt

Von Alexander Börgel · Stand: Oktober 2026 · 15 Min. Lesezeit

Kleines saniertes Siedlungshaus aus den Fünfzigern neben einem größeren Neubau mit gleichem roten Steildach; im alten Garten pflückt ein Paar Birnen.
Schon das Effizienzhaus 85, die niedrigste reguläre Sanierungsstufe, verlangt eine Gebäudehülle, die nicht mehr Wärme verliert, als das Gesetz einem Neubau erlaubt.

Was ist ein Effizienzhaus?

Ein Effizienzhaus ist ein Wohngebäude, das einen energetischen Förderstandard des Bundes erreicht. Die Förderung misst es an Primärenergiebedarf und Wärmeverlust der Gebäudehülle, jeweils im Vergleich mit einem gedachten Referenzgebäude gleicher Form und Größe. Die Zahl der Stufe, etwa 85 oder 55, ist deshalb kein Verbrauch, sondern ein Prozentsatz: So viel Primärenergie darf das Haus höchstens brauchen, gemessen am Referenzgebäude.

Die Stufe wird für Sie wichtig, wenn Sie ein Haus umfassend sanieren und dafür Förderung wollen: Dann entscheidet sie, wie viel vom KfW-Kredit Sie nicht zurückzahlen müssen. Die Zahlen zeigen, dass das viele betrifft: 2025 hat die KfW 14.230 Kredite für die Sanierung zum Effizienzhaus neu zugesagt, zusammen rund 5,25 Milliarden Euro; 1.468 davon gingen nach Niedersachsen, 133 nach Hamburg (KfW-Förderreport 2025). Auch im Neubau gibt es Effizienzhaus-Stufen, dort mit eigener Förderung.

Der Begriff stammt aus der Förderung, nicht aus dem Gesetz. Die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) nennt so ein Wohngebäude, das die Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz und an die Gebäudehülle „für eine Effizienzhaus (EH)-Stufe erreicht“ (Richtlinie BEG WG vom 17. August 2026, Nr. 3 f). Nichtwohngebäude haben dagegen ein eigenes Gegenstück mit eigenen Regeln, das „Effizienzgebäude“.

Was bedeutet die Zahl hinter „Effizienzhaus“?

Die Zahl nennt den erlaubten Primärenergiebedarf in Prozent des Referenzgebäudes: Ein Effizienzhaus 70 darf höchstens 70 Prozent davon brauchen. Je kleiner die Zahl, desto sparsamer das Haus. Für die Gebäudehülle gilt eine zweite, etwas großzügigere Grenze. Einen festen Kilowattstunden-Wert enthält die Zahl nicht, und für Bauanträge bis Ende 2026 steht die 100 auch nicht für den gesetzlichen Neubau-Standard.

Das Referenzgebäude ist ein rechnerischer Zwilling Ihres Hauses: gleiche Geometrie, gleiche Nutzfläche, gleiche Ausrichtung, aber mit der Dämmung und Technik, die Anlage 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz GEG) festlegt (Referenzgebäudeverfahren). Der Energieeffizienz-Experte rechnet beide Häuser nach DIN V 18599 durch und setzt die Ergebnisse ins Verhältnis. Weil der Maßstab für jedes Haus neu entsteht, ist die Stufe kein Verbrauchswert.

Die zweite Grenze betrifft die Wärme, die durch Wände, Dach, Fenster und Boden verloren geht, also den Transmissionswärmeverlust H′T. Ein Effizienzhaus 70 darf hier 85 Prozent des Referenzwerts erreichen, ein Effizienzhaus 55 nur 70 Prozent.

Warum 100 nicht das Gesetz ist. Ein Neubau mit Bauantrag bis Ende 2026 darf nach dem Gesetz nur das 0,55fache des Primärenergiebedarfs seines Referenzgebäudes brauchen (§ 15 GModG). Die Förderung rechnet dagegen ohne diesen Faktor, und die Technischen FAQ der KfW sagen das ausdrücklich: „Für ein Effizienzhaus ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes (QP REF) ohne Anwendung der Berechnungsvorgabe in § 15 Absatz 1 GEG und somit ohne Multiplikation mit dem Faktor 0,55 zu ermitteln.“ Die Berechnung darf auch den Zuschlag von 40 Prozent nicht ansetzen, den das Gesetz bestehenden Gebäuden einräumt (KfW, Liste der Technischen FAQ, Nr. 2.02 und 2.03).

Auf derselben Skala sehen Gesetz und Förderung so aus:

Maßstab Primärenergiebedarf, höchstens Wärmeverlust der Hülle (H′T), höchstens
Bestandsgebäude nach Gesetz, Änderung mit Gesamtbilanz 140 % fester Höchstwert je Gebäudetyp plus 40 %
Effizienzhaus 85 (Sanierung) 85 % 100 %
Effizienzhaus 70 (Sanierung) 70 % 85 %
Neubau nach Gesetz (Bauantrag bis Ende 2026) 55 % 100 %

Prozent des Referenzgebäudes nach Anlage 1. Eigene Gegenüberstellung nach § 15, § 16 und § 38 GModG sowie den Technischen Mindestanforderungen der BEG WG.

Ein „Effizienzhaus 100“ dürfte also fast doppelt so viel Primärenergie brauchen wie ein Neubau nach Gesetz: 100 gegen 55 Prozent. Und schon das Effizienzhaus 85, die niedrigste reguläre Sanierungsstufe, verlangt eine Hülle auf Neubauniveau: Es darf zwar mehr Primärenergie brauchen als ein Neubau, beim Wärmeverlust über die Hülle aber nicht mehr als 100 Prozent des Referenzwerts – und genau diese Grenze setzt das Gesetz jedem Neubau. Ab Effizienzhaus 70 verlangt die Förderung an der Hülle sogar mehr, als das Gesetz von einem Neubau fordert.

Welche Effizienzhaus-Stufen gibt es heute?

In der Sanierung fördert der Bund fünf Stufen: Effizienzhaus 85, 70, 55, 40 und Denkmal. Jede gibt es seit dem 21. Juli 2026 nur mit einer Klasse, „Erneuerbare Energien“ (EE) oder „Nachhaltigkeit“ (NH). Im Neubau gelten Effizienzhaus 40 und, befristet, Effizienzhaus 55. Ältere Bezeichnungen wie Effizienzhaus 100, 115 oder 40 Plus kommen in den heutigen Förderbedingungen nicht mehr vor.

Stufe Primärenergiebedarf, höchstens Wärmeverlust der Hülle (H′T), höchstens Wo sie gilt Tilgungszuschuss in der Sanierung, EE / NH
Effizienzhaus 40 40 % 55 % Sanierung und Neubau 10 % / 15 %
Effizienzhaus 55 55 % 70 % Sanierung, Neubau befristet 5 % / 10 %
Effizienzhaus 70 70 % 85 % nur Sanierung 0 % / 5 %
Effizienzhaus 85 85 % 100 % nur Sanierung 0 % / 5 %
Effizienzhaus Denkmal 160 % keine Anforderung nur Baudenkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz 5 % / 10 %

Prozent des Referenzgebäudes. Tilgungszuschuss für private Antragsteller auf den Kreditbetrag, ohne Boni. Quellen: Richtlinie BEG WG vom 17. August 2026, Nr. 5.1, 8.4.1 und Technische Mindestanforderungen Nr. 1; KfW-Merkblatt 261, gültig ab 24. September 2026; Technische Mindestanforderungen der KfW für den Neubau (600 000 5054 und 5286); abgerufen am 3. Oktober 2026.

Und im Neubau? Dort gelten dieselben Prozentwerte, die Förderung läuft aber über ein eigenes Programm: den Klimafreundlichen Neubau (KfW 297 und 298) mit einem zinsverbilligten Kredit ohne Tilgungszuschuss. Die Klassen EE und NH kennt das Programm nicht. Der Beitrag zu KfW 297 und 298 zeigt, was jede Neubaustufe verlangt. Sein Abschnitt „Ist Effizienzhaus 55 der gesetzliche Mindeststandard?“ erklärt auch, warum Effizienzhaus 55 im Neubau an der Hülle mehr verlangt als das Gesetz.

Was bedeuten EE und NH beim Effizienzhaus?

„EE“ steht für Erneuerbare Energien: Mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs müssen aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme kommen. In der Sanierung muss jede geförderte Stufe diese Bedingung erfüllen. „NH“ steht für Nachhaltigkeit: Diese Klasse verlangt derzeit zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) und bringt fünf Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss.

Die EE-Bedingung ist damit kein Bonus mehr, sondern Voraussetzung: Ohne die 65 Prozent erreicht ein Haus laut Richtlinie keine Effizienzhaus-Stufe (Nr. 5.1). Im KfW-Merkblatt vom Januar 2023 war EE noch eine Zusatzklasse mit fünf Prozentpunkten Aufschlag, und ältere Ratgeber beschreiben sie oft noch so.

Für die EE-Bedingung zählen unter anderem Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, die Wärmerückgewinnung einer Lüftungsanlage und ein Wärmenetz, das pauschal mit 65 Prozent eingeht (Technische Mindestanforderungen Nr. 3). Auch eine vorhandene Anlage zählt mit (Merkblatt 261).

Die NH-Klasse ist im Umbruch. Nach der Richtlinie soll sie künftig an einer Ökobilanz hängen, also an den Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus des Gebäudes. Die KfW gibt den Zeitpunkt noch bekannt. Bis dahin gilt die Übergangsregel: Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestätigt, dass die Sanierung die Anforderungen von QNG-PLUS erfüllt.

Unabhängig davon verlangt NH eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Wohnungen (Nr. 5.1 und Technische Mindestanforderungen Nr. 4). Wenn Sie Ihr Haus in mehreren Schritten sanieren, gibt es den NH-Aufschlag nur einmal: in dem Schritt, in dem es die Klasse zum ersten Mal erreicht (Nr. 8.4.1).

Ist die Effizienzhaus-Stufe dasselbe wie die Energieeffizienzklasse?

Nein. Die Energieeffizienzklasse von A+ bis H im Energieausweis ergibt sich aus dem Endenergiebedarf oder -verbrauch je Quadratmeter, also aus einem absoluten Wert. Die Effizienzhaus-Stufe vergleicht dagegen Primärenergiebedarf und Hülle mit einem Referenzgebäude. Eine feste Zuordnung gibt es deshalb nicht. Die verbreitete Gleichung „Effizienzhaus 85 entspricht Klasse C“ gibt das Gesetz nicht her.

Die Klassen hängen nach § 86 GModG „unmittelbar“ am Endenergieverbrauch oder -bedarf: A+ reicht bis 30, H beginnt über 250 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr (Anlage 10 GModG). Die Stufe hängt an der Primärenergie, und die hängt stark am Energieträger. Dieselbe Stufe kann deshalb je nach Heizung in verschiedenen Klassen landen. Der Beitrag zum Primärenergiebedarf erklärt den Unterschied zwischen beiden Größen im Abschnitt „Welche Zahl zählt wofür?“.

Förderprogramme nutzen beide Maßstäbe nebeneinander. „Jung kauft Alt“ (KfW 308) verlangt vor dem Kauf einen Energieausweis der Klasse F, G oder H und danach eine Sanierung, auf dem Effizienzhaus-Weg mindestens auf Effizienzhaus 85 EE (KfW-Programmseite 308). Ein Wohngebäude gilt als „Worst Performing Building“ (WPB), wenn sein Endenergiebedarf mindestens 300 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr beträgt oder ein Energiebedarfsausweis der Klasse H vorliegt; der Nachweis darf beim Antrag höchstens ein Jahr alt sein (KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Nr. 1.6).

Welche Effizienzhaus-Stufe wird wie gefördert?

Die KfW fördert die Sanierung zum Effizienzhaus mit einem zinsverbilligten Kredit (Programm 261) auf förderfähige Ausgaben bis 150.000 Euro je Wohneinheit. Die Stufe bestimmt den Tilgungszuschuss, also den Teil, den Sie nicht zurückzahlen: von 0 Prozent bei Effizienzhaus 85 EE und 70 EE bis 15 Prozent bei 40 NH. Mit Boni erreichen private Antragsteller nach KfW-Zusage bis 40 Prozent.

Dazu kommen zwei Boni, beide nur für die Stufen 70, 55 und 40. Für ein Worst Performing Building, also eines der energetisch schlechtesten Gebäude, gibt es zehn Prozentpunkte mehr. Für eine serielle Sanierung, also eine mit vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen, sind es 15 Prozentpunkte, bei Effizienzhaus 70 allerdings nur fünf. Beide Boni lassen sich mit NH kombinieren; so entsteht das Maximum von 40 Prozent für ein Effizienzhaus 40 NH, das als Worst Performing Building seriell saniert wird (Richtlinie Nr. 8.4.1; KfW-Programmseite 261).

0 Prozent heißt aber nicht: keine Förderung. Auch Effizienzhaus 85 EE und 70 EE bekommen den zinsverbilligten Kredit, und die KfW fördert dort ebenfalls Fachplanung und Baubegleitung in der Regel mit 50 Prozent. Wer dagegen nur einzelne Maßnahmen umsetzt, bekommt Zuschüsse über einen anderen Weg, den der Beitrag zur BEG-Förderung erklärt.

Die KfW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ob und in welcher Höhe sie fördert; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens (Richtlinie Nr. 7.3 und 9.2).

Ein junges Paar baut zwischen Umzugskartons ein weißes Kinderbett auf; in der Ecke steht ein grüner Kachelofen, alte Blümchentapete, Regen am Fenster.
Für ein Worst Performing Building ist der Schritt von Effizienzhaus 85 EE auf 70 EE der wertvollste: Der Tilgungszuschuss steigt von 0 auf 10 Prozent, sofern die KfW zusagt. Das betrifft vor allem Käufer, die mit „Jung kauft Alt“ ein solches Haus erwerben.

Unsere Rechnung: Wo ein Schritt am meisten bringt. Die Tabelle legt die Stufen und den Bonus für Worst Performing Buildings nebeneinander – und zeigt einen Kipppunkt.

Stufe Tilgungszuschuss ohne WPB als Worst Performing Building in Euro bei 150.000 € Kredit, als WPB
Effizienzhaus 85 EE 0 % 0 % 0 €
Effizienzhaus 70 EE 0 % 10 % 15.000 €
Effizienzhaus 55 EE 5 % 15 % 22.500 €
Effizienzhaus 40 EE 10 % 20 % 30.000 €

Eigene Rechnung je Wohneinheit nach Richtlinie BEG WG Nr. 8.3 und 8.4.1, ohne NH-Klasse und ohne Serien-Bonus.

Ohne WPB-Status bringt der Schritt von 85 auf 70 keinen zusätzlichen Euro Tilgungszuschuss; in der EE-Klasse gibt es den ersten erst mit Effizienzhaus 55. Für ein Worst Performing Building ist dagegen genau dieser Schritt der wertvollste: zehn Prozentpunkte, bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit, doppelt so viel wie jeder weitere Schritt nach oben.

Das betrifft vor allem Käufer, die mit „Jung kauft Alt“ ein Haus der Klasse F, G oder H erwerben. Auf dem Effizienzhaus-Weg verlangt das Programm von ihnen mindestens die Stufe 85 EE, also eine Stufe ohne Tilgungszuschuss. Wenn das Haus zugleich ein Worst Performing Building ist, lohnt es sich, Effizienzhaus 70 EE durchrechnen zu lassen, bevor Sie sich auf das Minimum festlegen. Die KfW rechnet in ihrem eigenen Beispiel zu 308 sogar mit einem Effizienzhaus 55 EE als Worst Performing Building und 22.500 Euro Tilgungszuschuss.

Auch die IFB Hamburg fördert vermietete Wohngebäude nach Effizienzhaus-Stufen mit denselben Grenzwerten und rechnet ebenfalls ohne Faktor 0,55. Für ein „IFB-Effizienzhaus-70 im Bestand“ gibt es einen Zuschuss von 288,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, für die Stufen 55 und 40 mehr (IFB Hamburg, Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude, gültig ab 15. Juni 2026).

Wie erreicht ein bestehendes Haus eine Effizienzhaus-Stufe?

Erst die Berechnung des geplanten Zustands gegen das Referenzgebäude zeigt, welche Stufe ein Haus erreicht, denn feste U-Werte oder eine Maßnahmenliste je Stufe gibt es nicht. Dazu kommen technische Mindestanforderungen, unter anderem 65 Prozent erneuerbare Wärme, Heizkreise mit höchstens 55 Grad Vorlauftemperatur und deren hydraulischer Abgleich. Ohne Energieeffizienz-Experten gibt es keine Förderung.

„Jedes Haus ist anders. Gleiche Maßnahmen können an unterschiedlichen Gebäuden zu verschiedenen Effizienzhaus-Stufen führen“, schreibt die KfW (Effizienzhaus-Seite für bestehende Immobilien). Ein Haus schafft die 85 oder die 55 also je nach Ausgangslage, nicht nach einer Checkliste.

Für jede Sanierungsstufe gilt laut Richtlinie und Technischen Mindestanforderungen:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt beim Antrag mindestens fünf Jahre zurück.
  • Mindestens 65 Prozent der Wärme sind erneuerbar (EE-Bedingung).
  • Das Haus ist „NT-ready“: Die Heizkreise brauchen im Auslegungsfall und im Betrieb höchstens 55 Grad Vorlauftemperatur. Nur das Effizienzhaus Denkmal ist davon ausgenommen.
  • Bei wassergeführter Heizung wird ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt und dokumentiert.
  • Der Experte erstellt ein Lüftungskonzept. Zum Vergleich rechnet er eine Variante, in der eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut ist, und erläutert sie Ihnen. Bei Effizienzhaus 40 EE und in jeder NH-Klasse ist die Anlage Pflicht; bei 40 EE wird zudem die Luftdichtheit gemessen.
  • Der sommerliche Wärmeschutz wird nach DIN 4108-2 nachgewiesen. Bei Baudenkmalen kann davon abgewichen werden, soweit Auflagen des Denkmalschutzes entgegenstehen.

Für Antrag und Begleitung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Er muss in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie „BEG – Wohngebäude – Effizienzhaus“ stehen, für Baudenkmale in der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“ (Nr. 3 und 9.3). Er erstellt die „Bestätigung zum Antrag“, begleitet die Baustelle und bestätigt am Ende, dass die Stufe erreicht ist. Ein eigener Beitrag erklärt, was die energetische Baubegleitung beim Effizienzhaus umfasst und was die Förderung davon trägt.

Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus – was kommt zuerst?

Klären Sie die Reihenfolge vor dem ersten Förderantrag: Seit dem 21. Juli 2026 schließen sich die Förderung von Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum Effizienzhaus aus. Wer einen der beiden Wege genutzt hat, wartet ab dem Verwendungsnachweis drei Jahre, bevor er den anderen beantragen kann. Innerhalb des Effizienzhaus-Programms ist der Weg Stufe für Stufe nach oben dagegen vorgesehen.

Die Frist steht so im Infoblatt der KfW: Eine Förderung über die BEG Einzelmaßnahmen ist „frühestens drei Jahre nach Abschluss (mit Datum der Einreichung des Verwendungsnachweises)“ eines Effizienzhaus-Vorhabens möglich, und „das gilt auch umgekehrt“ (KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.0). Die Wartezeit greift nur, wenn beide Zusagen nach den neuen Richtlinien erteilt sind.

Frühbeet aus alten weißen Holzfenstern mit jungen Salatpflanzen, dahinter ein älteres Haus mit verblasstem Putz und neuen anthrazitfarbenen Fenstern.
Ein Fenstertausch, den Sie über das BAFA fördern lassen, schiebt den Effizienzhaus-Kredit für die übrigen Arbeiten um drei Jahre ab dem Verwendungsnachweis nach hinten. Legen Sie die Reihenfolge deshalb vor dem ersten Antrag fest.

Was heißt das, wenn Sie Ihr Haus in Etappen sanieren? Ein Fenstertausch, den Sie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern lassen, schiebt den Effizienzhaus-Kredit für die übrigen Arbeiten um drei Jahre ab dem Verwendungsnachweis nach hinten. Im Effizienzhaus-Programm selbst sind die Ausgaben für jede höhere Stufe dagegen erneut bis 150.000 Euro je Wohneinheit förderfähig (Richtlinie Nr. 8.3). Wer mit Effizienzhaus 85 beginnt und später auf 55 saniert, bekommt für den zweiten Schritt also einen neuen Förderrahmen. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können Sie planen, welche Reihenfolge zu Ihrem Haus passt, bevor der erste Auftrag vergeben ist.

Was wir in der Sanierung anbieten, steht auf der Seite Bestandsmodernisierung. Wenn Sie wissen möchten, welche Stufe für Ihr Haus in Reichweite ist, lassen Sie Ihr Haus gegen das Referenzgebäude durchrechnen.

Was ändert sich 2027?

Für Bauanträge ab dem 1. Januar 2027 rechnet das Gebäudemodernisierungsgesetz mit einem neu gefassten Referenzgebäude. Richtlinie und Merkblatt regeln in ihrem heutigen Stand nicht ausdrücklich, ob die Förderstufen dann gegen das alte oder das neue Referenzgebäude gerechnet werden. Sicher sind dagegen neue Förderausschlüsse bei Wärmeerzeugern ab dem ersten Quartal 2027.

Das Referenzgebäude. Das Gesetz fasst Anlage 1 neu und streicht für den Neubau den Faktor 0,55 (BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2); der Tag des Bauantrags entscheidet, welche Fassung gilt (§ 111 GModG). Die Mindestanforderungen der BEG WG verweisen für das Referenzgebäude dagegen weiter auf „Anlage 1 GEG“. Klären Sie deshalb bei einem Antrag ab Januar mit Ihrem Experten, nach welcher Fassung er die Bestätigung zum Antrag rechnet.

Die Wärmeerzeuger. Ab dem ersten Quartal 2027 ist eine neue Wärmepumpe im Effizienzhaus nur förderfähig, wenn sie ihren Ursprung in der EU hat (Nr. 8.2). Natürliche Kältemittel werden für neu eingebaute Wärmepumpen in der Sanierung ab dem 1. Januar 2028 Pflicht, ein Jahr später als im geförderten Neubau (Technische Mindestanforderungen Nr. 2).

Ebenfalls ab dem ersten Quartal 2027 gibt es im Effizienzhaus kein Geld mehr für einen neuen Wärmeerzeuger, wenn das Haus schon eine seit 2008 in Betrieb genommene Heizung aus dem Katalog der Einzelmaßnahmen-Förderung hat, etwa eine Wärmepumpe, eine Biomasse- oder Solarthermieanlage, oder an einem Gebäude- oder Wärmenetz hängt (Nr. 5.1). Ausgenommen ist ein bivalentes System: Wenn dort eine solche Heizung einen mit Gas, Öl oder Kohle betriebenen Wärmeerzeuger ersetzt, bleibt das förderfähig. Für die 65 Prozent zählt eine vorhandene Anlage trotzdem mit.

Häufige Fragen

Was ist besser, Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 55?

Das Effizienzhaus 40 ist energetisch besser: Es darf höchstens 40 Prozent des Primärenergiebedarfs seines Referenzgebäudes brauchen und 55 Prozent von dessen Wärmeverlust über die Hülle haben, das Effizienzhaus 55 jeweils 55 und 70 Prozent. In der Sanierung bringt die Stufe 40 EE 10 statt 5 Prozent Tilgungszuschuss, verlangt aber eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine Messung der Luftdichtheit. Im Neubau hängt die Wahl an den Konditionen des Klimafreundlichen Neubaus (KfW 297 und 298).

Was ist ein Effizienzhaus Denkmal?

Das ist die Effizienzhaus-Stufe für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Der Primärenergiebedarf darf bis zu 160 Prozent des Referenzgebäudes betragen, eine Anforderung an den Wärmeverlust der Hülle gibt es nicht. Nachträglich gedämmte Bauteile müssen aber den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 einhalten. Die Pflicht zu niedrigen Vorlauftemperaturen gilt für diese Stufe nicht. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 Prozent mit EE-Klasse und 10 Prozent mit NH-Klasse. Für besonders erhaltenswerte Bausubstanz braucht es eine Bestätigung der Kommune, und der Energieeffizienz-Experte muss in der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“ gelistet sein.

Was ist ein Worst Performing Building?

So nennt die Bundesförderung für effiziente Gebäude die energetisch schlechtesten Gebäude. Ein Wohngebäude gilt als Worst Performing Building, wenn sein Endenergiebedarf mindestens 300 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr beträgt oder ein Energiebedarfsausweis der Klasse H vorliegt; der Nachweis darf beim Antrag höchstens ein Jahr alt sein. Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohnungen und zentraler Warmwasserbereitung können es auch über ein Baujahr bis 1957 und eine im Wesentlichen unsanierte Hülle nachweisen. Wenn ein solches Gebäude auf Effizienzhaus 70, 55 oder 40 saniert wird, gibt es nach Zusage der KfW zehn Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss.

Braucht ein Effizienzhaus eine Lüftungsanlage?

Ja, in der Sanierung bei Effizienzhaus 40 EE und in jeder NH-Klasse: Dort ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Pflicht. Für die übrigen Sanierungsstufen verlangt die Förderung ein Lüftungskonzept und eine Vergleichsrechnung mit Wärmerückgewinnung, die der Energieeffizienz-Experte Ihnen erläutert. Eine Anlage mit Wärmerückgewinnung schreibt sie dort aber nicht vor; das Lüftungskonzept legt fest, welche Lüftungsmaßnahmen nötig sind. Im geförderten Neubau schreibt die KfW keine Lüftungsanlage vor, wohl aber ein Lüftungskonzept.

Gibt es das Effizienzhaus 40 Plus, 100 oder 115 noch?

Nein. Die heute geltenden Förderbedingungen für Sanierung und Neubau nennen diese Stufen nicht mehr. In der Sanierung fördert der Bund Effizienzhaus 85, 70, 55, 40 und Denkmal, jeweils mit EE- oder NH-Klasse, im Neubau Effizienzhaus 40 und befristet 55. Ein Effizienzhaus 100 entspräche auch nicht dem gesetzlichen Standard: Für einen Neubau mit Bauantrag bis Ende 2026 erlaubt das Gesetz nur 55 Prozent des Primärenergiebedarfs seines Referenzgebäudes; für spätere Bauanträge fasst es das Referenzgebäude neu.

Wie viele Kilowattstunden pro Quadratmeter darf ein Effizienzhaus brauchen?

Dafür gibt es keinen festen Wert. Die Stufe ist ein Verhältnis: Ein Effizienzhaus 85 darf höchstens 85 Prozent des Primärenergiebedarfs seines Referenzgebäudes brauchen, eines gedachten Hauses mit gleicher Geometrie, Fläche und Ausrichtung. Der Wert in Kilowattstunden hängt deshalb von Größe, Form und Lage des Hauses ab, und erst die Berechnung des Energieeffizienz-Experten liefert ihn.

Welche Energieeffizienzklasse hat ein Effizienzhaus 85?

Keine feste. Die Energieeffizienzklasse im Energieausweis ergibt sich aus dem Endenergiebedarf oder -verbrauch, die Effizienzhaus-Stufe aus Primärenergiebedarf und Hülle im Vergleich zum Referenzgebäude. Weil Primär- und Endenergie je nach Heizung weit auseinanderliegen, kann ein Effizienzhaus 85 in verschiedenen Klassen landen. Die verbreitete Gleichung „Effizienzhaus 85 entspricht Klasse C“ gibt das Gesetz nicht her.

Gibt es feste U-Werte für eine Effizienzhaus-Stufe?

Nein. Die Stufe ergibt sich aus der Bilanz des ganzen Gebäudes, nicht aus einzelnen Bauteilwerten. Die KfW schreibt dazu: „Gleiche Maßnahmen können an unterschiedlichen Gebäuden zu verschiedenen Effizienzhaus-Stufen führen.“ Der Energieeffizienz-Experte rechnet für Ihr Gebäude aus, welche Dämmung und welche Fenster es für eine Stufe braucht.

Wann bekomme ich den Tilgungszuschuss?

Erst nach der Sanierung. Hat der Energieeffizienz-Experte bestätigt, dass die Stufe erreicht ist, schreibt die KfW den Tilgungszuschuss zum nächsten Verrechnungstermin gut. Diese Termine liegen zwei, vier und fünf Jahre nach der Zusage, und die Bestätigung muss mindestens vier Monate vorher bei der KfW eingegangen sein. Die KfW zahlt den Tilgungszuschuss nicht aus, sondern rechnet ihn auf die letzten Raten an; der Kredit läuft dadurch kürzer.

Kann ich erst Einzelmaßnahmen fördern lassen und später zum Effizienzhaus sanieren?

Ja, aber nicht direkt hintereinander. Seit dem 21. Juli 2026 schließen sich die Förderung von Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum Effizienzhaus aus. Nach dem Verwendungsnachweis für Einzelmaßnahmen warten Sie drei Jahre, bevor Sie den Effizienzhaus-Kredit beantragen können, und umgekehrt. Das gilt, wenn beide Zusagen nach den neuen Richtlinien erteilt sind. Legen Sie die Reihenfolge deshalb vor dem ersten Antrag fest.

Welche Effizienzhaus-Stufe verlangt „Jung kauft Alt“?

Mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE; alternativ lässt das Programm (KfW 308) ausgewählte Einzelmaßnahmen an Fenstern, Heizung, Fassade und Dach zu. Vor dem Kauf muss ein Energieausweis der Klasse F, G oder H vorliegen, und für die Sanierung haben Sie 4,5 Jahre ab der Zusage Zeit. Die Sanierungskosten selbst fördert die KfW über den Effizienzhaus-Kredit 261, der sich mit „Jung kauft Alt“ kombinieren lässt.

Was kostet ein Effizienzhaus-Nachweis?

Einen festen Preis gibt es nicht, das Honorar hängt von Gebäude und Leistungsumfang ab. Die Förderung trägt aber einen Teil: Für Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten gibt es beim Effizienzhaus grundsätzlich 50 Prozent Tilgungszuschuss, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf Ausgaben bis 10.000 Euro je Vorhaben, bei Mehrfamilienhäusern bis 4.000 Euro je Wohneinheit und höchstens 40.000 Euro. Das gilt erneut für jede neu erreichte Stufe.

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